25. Mai 2016, 15:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski begrüßt das erste vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Integrationsgesetz: „Den Geflüchteten mit Bleibeperspektive hilft das Gesetz bei der Integration. Es wird deutlich mehr Angebote geben, gleichzeitig gibt es aber auch Pflichten. Eine bessere Sprachförderung und der schnelle Zugang zu Mini-Jobs sollen die Integrationsmöglichkeiten fördern.“
Besonders wichtig ist für Gelsenkirchen die geplante Wohnsitzzuweisung. Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Für Kommunen wie Gelsenkirchen ist diese Regelung von großer Bedeutung. Bisher bestand die Gefahr, dass gerade Kommunen, die bereits mit der Herausforderung der Zuwanderung aus EU-Ost belastet sind, nun auch noch mit einem hohen unkontrollierten Zuzug von Flüchtlingen rechnen mussten. Der Gesetzentwurf eröffnet hier die Möglichkeit, durch die Wohnsitzauflage sinnvoll gegenzusteuern.“
Der Oberbürgermeister erinnert gleichzeitig daran, dass die Arbeit zum allergrößten Teil in den Kommunen vor Ort geleistet wird: „Es ist daher notwendig, dass Land und Bund die Kommunen mit ausreichend Mitteln ausstatten.“