24. Februar 2016, 11:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auf der Grundlage der im Jahre 2015 registrierten Kauffälle hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 15. Februar 2016 die Zonalen Bodenrichtwerte und die Übersicht über die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Gelsenkirchen zum Stichtag 1. Januar 2016 ermittelt und beschlossen.
In dieser Sitzung wurden auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die mit den Bodenrichtwerten und der Bodenrichtwertübersicht im Grundstücksmarktbericht 2016 veröffentlicht werden, vom Gutachterausschuss beschlossen.
Von allen Kaufverträgen über Immobilien in der Stadt Gelsenkirchen erhält der Gutachterausschuss gemäß dem Baugesetzbuch eine Kopie. Diese Verträge bilden die Grundlage für die Kaufpreisauswertungen des Gutachterausschusses im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Die Preise für Bauplätze für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sind um 1 Prozent (Index 2000) gestiegen. Mit nur drei Kauffällen von Grundstücken für altengerechte Wohnungen, einem Bauplatz für eine Kindertagesstätte und nur einem Kauffall für ein Mehrfamilienhausgrundstück findet der Teilmarkt des Geschosswohnungsbaus wie in den zurückliegenden Jahren kaum noch statt. Mit nur sechs Verkäufen sind ähnliche Verhältnisse bei den gewerblichen Bauflächen festzustellen.
Die Anzahl der unbebauten Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke haben sich gegenüber dem Vorjahr von 28 auf 25 Verkäufe nur unwesentlich verringert und verteilen sich auf zwölf Bodenrichtwertzonen des individuellen Wohnungsbaus. Sie lagen im Durchschnitt rd. zwei Prozent über den Bodenrichtwerten des zurückliegenden Jahres.
Aufgrund der kaum feststellbaren Preisentwicklung hat der Gutachterausschuss beschlossen, die Bodenrichtwerte des individuellen, des Geschosswohnungsbaus und die gewerblichen Bodenrichtwerte bis auf punktuelle Anpassungen nicht zu verändern.
Auf dem bebauten Grundstücksmarkt wurde gegenüber dem Vorjahr bei den unterkellerten Neubauten ein geringer Preisanstieg von drei Prozent von 2.072 €/m² auf nunmehr 2.140 €/m² Wohnfläche und bei den nicht unterkellerten Objekten ein Anstieg um 11 Prozent von 1.737 €/m² auf 1.927 €/m² festgestellt.
Gegenüber den moderaten Veränderungen auf dem Neubaumarkt von Einfamilienhäusern wurde nach einem nahezu stetigen Preisrückgang seit 2003 bei den Bestandsimmobilien nunmehr ein starker Anstieg von 32 Prozent gegenüber 2014 festgestellt. Der Index (Basis 1988=100) lag danach für das Jahr 2015 mit 166 über dem für 2003 ermittelten Niveau von 160.
Unterschiedliche Preisentwicklungen wurden auf dem Markt der Mehrfamilienhäuser festgestellt. Sind die Preise von Altbauten in der Baujahresgruppe bis 1949 mit 474 €/m² gegenüber dem Vorjahr mit 424 €/m² um elfProzent gestiegen weist die Baujahresgruppe von 1950 bis 1965 einen Rückgang von 526 €/m² auf nunmehr 507 €/m² und die Verkäufe der jüngeren Baujahre ab 1966 einen Preisanstieg um sieben Prozent von 616 €/m² auf 658 €/m² auf.
Dagegen lassen die drei Kauffälle der Mehrfamilienhäuser mit einem gewerblichen Anteil von mehr als 20 Prozent nicht auf schlüssige Preisentwicklungen schließen.
Auf dem Grundstücksteilmarkt Wohnungseigentum wurden wie bei den unbebauten Grundstücken und den unterkellerten Neubaueinfamilienhäusern kaum Preisveränderungen gegenüber 2015 registriert. So wurde bei den Neubaueigentumswohnungen und Bestandswohnungen – hier handelt es sich um Weiterverkäufe von älteren und umgewandelten Eigentumswohnungen – nur ein geringer Preisanstieg von rd. 0,5 Prozent von 2.569 €/m² auf 2.583 €/m² bzw. von 703 €/m² auf nunmehr 707 €/m² festgestellt.
Details können online im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRWeingesehen werden, in dem der Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwerte zur Einsicht und zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen. Mündliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten und dem Grundstücksmarktbericht werden von der Geschäftsstelle kostenlos erteilt.
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