24. November 2015, 10:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Oberbürgermeister Frank Baranowski hat jetzt den Zwischenpachtvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Stadtverband der Kleingärtner unterzeichnet. Damit ist der in langen Verhandlungen ausgehandelte Vertrag nun auch formal rechtsgültig.
Die zuvor bestehenden weitgehenden vertraglichen Regelungen sind den zeitlichen Gegebenheiten und dem geänderten Freizeitverhalten der Nutzer angepasst worden. Dadurch ist in Gelsenkirchen auch der Bestandschutz von älteren Lauben, auch über die Bestandsschutzklausel des Bundeskleingartengesetzes hinaus, gewährleistet. Weiterhin regelt der Zwischenpachtvertrag auch die Pflege und Instandhaltung der Anlagen, Haftungsfragen und Aufsichtspflichten. Insgesamt konnte der Zwischenpachtvertrag im Wesentlichen auf die Kerninhalte des Bundeskleingartengesetzes beschränkt werden.