16. November 2015, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die jetzt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsänderung zur Abfallentsorgung im Stadtgebiet Gelsenkirchen sieht nur sehr geringfügige Änderungen vor. Damit bleiben die Gebühren für die Abfallentsorgung weiterhin auf niedrigem Niveau. Gelsenkirchen wird auch 2016 zu den Kommunen gehören, die ihre Bürgerinnen und Bürger mit den niedrigsten Abfallgebühren belasten.
In der jetzt vorgeschlagenen Satzung ergeben sich die folgenden Veränderungen bei den verschiedenen Behältergrößen:
Die neu angebotenen Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 40 und 60 Litern, kosten je nach Leerungsrhythmus zwischen 43,20 Euro und 73,35 Euro pro Jahr. Die 80 Liter Behälter schlagen jährlich mit 75,60 Euro für eine 4-wöchentliche Leerung, mit 93,55 Euro für eine 14-tägliche Leerung und mit 126,65 Euro für die wöchentliche Leerung zu Buche.
Behälter in den Größen 120, 240 und 1.100 Liter werden jeweils nur wöchentlich abgeholt und kosten 180,55 Euro, 342,30 bzw. 1.553,25 Euro pro Jahr.
Grün- und Bioabfälle aus privaten Haushalten können bis zu einer Menge von 2 m³ pro Tag ohne eine gesonderte Gebühr an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wer seine Bioabfälle selbst kompostiert erhält einen Abschlag bei den Gebühren.
Die Restmüllgebühr bei Eigenkompostierung wird 2016 bei einem 80 Liter Behälter bei wöchentlicher Leerung 121,95 Euro, bei 14-täglicher Leerung 88,85 Euro und bei 4-wöchentlicher Leerung 70,90 Euro kosten.
Die Biotonne wird weiterhin mit einem möglichen Volumen von 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l angeboten, die Abfuhr erfolgt 14-täglich. Die bisherigen Leerungsintervalle für die Entsorgung des Restmülls werden unverändert beibehalten.
Die Gebühren für die Abfuhr der Müllgroßbehälter (MGB mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l bei wöchentlicher Leerung) steigen damit um durchschnittlich rund 1,4 Prozent. In einigen Fällen kommt es sogar zu einer Reduzierung.
Die neue Satzung wird am 25. November im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE und am 26. November im Rat der Stadt Gelsenkirchen beraten.