17. November 2025, 15:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 13. November 2025, mehrere Häuser in Bulmke-Hüllen, Altstadt und Ückendorf
Von 34 Wohnungen konnten 9 begangen werden. Insgesamt wurden 17 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus in der Germanenstraße stellten Dienstkräfte im Umfeld massive Ablagerungen von Bauschutt, Müll im Hof, in den Garagen sowie an der Hofdurchfahrt fest. Da zwischen dem Schutt und den Müllresten auch Schadnager gesichtet wurden, leitet das Ordnungsamt ein Verfahren ein.
Bauliche Missstände befanden sich im Treppenhaus: Neben fehlenden Absturzsicherungen umfassten diese auch offenliegende Kabel bzw. mangelhafte Kabelführungen.
In einem Nachbargebäude wurden Monteure mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit angetroffen. Eigenen Angaben nach seien die Monteure im ganzen Bundesgebiet für 10 Euro Stundenlohn tätig. Wegen möglicher Schwarzarbeit und Verstoß gegen das Mindestlohngesetz erfolgt eine Mitteilung an den Zoll.
Aufgrund der illegalen Nutzung der Wohnungen wird die Nutzung untersagt. Da auch das Treppenhaus bauliche Mängel in Form diverser Brandlasten, einer fehlenden Absturzsicherung des Flurfensters am Podest zum Dachgeschoss sowie einer fehlenden Entrauchung, erfolgt zusätzlich eine Aufforderung zur Ertüchtigung durch die Bauordnung.
Weiterhin führen Feuchtigkeitsmesswerte von bis zu 41 Prozent an der Flurwand auf dem Podest zum 1. Obergeschoss nebst dem gesplitterten Glaseinsatz der Hauseingangstür und dem vollständig eingeschlagenen und ausgehängten Rundfenster im Flur am Podest zum Dachgeschoss dazu, dass auch die Wohnungsaufsicht gegen den Eigentümer ein Verfahren zur Mängelbeseitigung einleitet.
Ein weiteres Nachbarhaus in der Germanenstraße wurde ebenfalls illegal für Monteure genutzt. Zu beanstanden waren aus bauordnungsrechtlicher Sicht ebenfalls die errichteten Zwischenbauten der ehemaligen Wurstküche im Hof sowie die auf dem Vordach errichtete Dachterrasse des 1. Obergeschoss.
In einem Haus in der Hauptstraße ist davon auszugehen, dass das Dachgeschoss aufgrund eines fehlenden zweiten Rettungsweges nicht bewohnt werden darf. Darüber hinaus waren aus bauordnungsrechtlicher Sicht Mängel im Treppenhaus, Brandlasten im 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss sowie fehlende Absturzsicherungen der Fenster auf allen Zwischenpodesten zu beanstanden.
Im Anschluss der Objektprüfung führten KOD und JC noch eine melde- und leistungsrechtliche Kontrolle in einem Haus an der Bochumer Straße durch. Bei der abschließenden Begleitung des JC zu einem Haus in der Bismarckstraße konnten noch einmal zwei Fälle von Leistungsmissbrauch festgestellt werden.
So wurde vor dem Haus ein hochpreisiger Mercedes, welcher einem der dort lebenden Kunden zugeordnet werden konnte, vorgefunden. Das JC wird die Leistungen wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit einstellen.
In einem weiteren Fall erhielten zwei Kunden des JC unabhängig voneinander Leistungen, obwohl sie gemeinsam in einer Eigentumswohnung des Mannes lebten. Zugleich wurde durch die Kunden versucht, sowohl Miete als auch eine Kaution und Zuschläge für eine Erstausstattung beim JC geltend zu machen. Da im Zuge der Kontrolle weder Hilfebedürftigkeit, noch eine Trennung der Haushalte und der Partnerschaft ersichtlich waren, wird das JC auch hier die Leistungen einstellen.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 57 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen. Dabei wurden sechs Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD 11 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch.