16. September 2025, 15:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Am 28. September findet die Stichwahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister zwischen Andrea Henze (SPD) und Norbert Emmerich (AfD) statt. Dafür werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer seine Benachrichtigung verloren oder bei der ersten Wahl im Wahlraum oder in der Wahlscheinstelle abgegeben hat, kann einfach unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (zum Beispiel Personalausweis) wählen.
Wahl per Briefwahl
Alle, die schon zur Hauptwahl einen Briefwahlantrag gestellt haben und nicht aktiv der Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl widersprochen haben, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch. Wichtig ist dabei, dass die Unterlagen automatisch an die beim Antrag genannte Adresse versandt werden. Wurde dort also eine nicht mehr aktuelle Adresse (Urlaub, Reha, ...) angegeben, sollte kurzfristig Kontakt mit dem Wahlamt aufgenommen werden: +49 (209) 169-4025
Diejenigen die zur Hauptwahl keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber gerne welche zur Stichwahl hätten, können wie gewohnt, die Briefwahlunterlagen unter www.gelsenkirchen.de/kommunalwahlen beantragen. Allen, die sich für die Briefwahl entschieden haben, wird empfohlen, die Unterlagen direkt in den Wahlscheinstellen auszufüllen und einzuwerfen oder die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus, am Rathaus Buer oder am Dienstgebäude am Wildenbruchplatz 7 (bis 28. September 16 Uhr) zu nutzen.
Wahl in der Wahlscheinstelle
Die Wahlscheinstellen sind wieder geöffnet und befinden sich nach wie vor in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses (Ebertstraße 11) in der Altstadt. Dort besteht wieder die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen.
Die Wahlscheinstellen sind vom 16. bis zum 26. September 2025 wie folgt geöffnet:
montags bis mittwochs und freitags: 8 bis 16 Uhr,
donnerstags: 8 bis 18 Uhr und
samstags: 9 bis 13 Uhr.
Am Freitag vor der Stichwahl, 26. September, gibt es bis 15 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Somit ist eine Wahl in den Wahlscheinstellen am Samstag vor der Wahl, 27. September 2025, nicht mehr möglich.
Wichtig ist hier zu beachten, dass eine Wahl in den Wahlscheinstellen nicht mehr möglich ist, wenn bereits Briefwahl beantragt wurde. Das heißt auch dann, wenn die Briefwahl bereits für die Hauptwahl beantragt, aber der Zusendung für die Stichwahl nicht widersprochen wurde. Sollte sich herausstellen, dass eine Briefwahl bei der Stichwahl aus persönlichen Gründen doch nicht möglich ist, sollten Wählerinnen und Wähler sich zeitnah beim Wahlamt melden: +49 (209) 169-4025
Wahl im Wahlraum am 28. September
Allen, die nicht per Briefwahl bzw. in den Wahlscheinstellen wählen möchten oder können, bleibt selbstverständlich die Möglichkeit am Wahlsonntag, 28. September, in den Wahlräumen zu wählen. Auch hier gilt, dass die Wahl im Wahlraum grundsätzlich nur möglich ist, wenn keine Briefwahl beantragt wurde. Ausnahme: Die Wählerinnen und Wähler bringen den für die Stichwahl gültigen Wahlschein mit.
Sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Wahlraum-Finder unter www.gelsenkirchen.de/kommunalwahlen nutzen oder ihren Wahlraum telefonisch unter der Rufnummer +49 (209) 169-4025 beim Wahlamt erfragen.