29. August 2025, 14:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Im August fanden an mehreren Tagen behördenübergreifende Kontrollaktionen statt („Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit GeOS“). Dabei kontrollierte die Stadt (Kommunaler Ordnungsdienst, Ausländerbehörde, Gewerbeabteilung, das Referat Umwelt, Lebensmittelüberwachung), die Polizei Gelsenkirchen, das Finanzamt Gelsenkirchen, die Steuerfahndung Bochum und das Hauptzollamt Dortmund gewerbliche Betriebe.
So sollten zunächst 25 Gewerbeobjekte kontrolliert werden, darunter drei Einzelhändler sowie 22 Gewerbe aus dem Bereich In- und Export.
Von den 25 Gewerben konnten jedoch nur zwei Gewerbe tatsächlich kontrolliert werden. Bei den übrigen Gewerben besteht der Verdacht, dass es sich lediglich um Briefkastenfirmen und somit um Scheinselbständigkeiten handelt. Eine entsprechende Prüfung zur Abmeldung von Amtswegen wurde eingeleitet.
In den beiden kontrollierten Objekten wurde jeweils der verschlossene Fluchtweg sowie die mangelnde Preisauszeichnung beanstandet, wenngleich der Fluchtweg noch im Beisein der Dienstkräfte wieder zugänglich gemacht wurde.
Zudem wurden in einem der Gewerbe insgesamt neun Kilogramm illegaler Shishatabak und sechs illegale Vapes sichergestellt. Bei der Begehung des anderen Objektes waren es hingegen zwei Einkaufswagen mit unversteuertem Kaffee, die sichergestellt wurden. Beiden Gewerbetreibenden erwartet ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei.
Auch die Lebensmittelkontrolle musste einschreiten: Während es bei einem Einzelhändler (wegen geringfügiger Mängel in der Warenkennzeichnung) bei einer mündlichen Verwarnung blieb, erwartet den anderen Gewerbetreibenden eine Ordnungsverfügung u.a. wegen mangelnder Hygiene, falscher Lagerung von Lebensmitteln und der Herstellung von gefälschtem Olivenöl. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da 104 Getränkeeinheiten ohne das notwendige Pfandsiegel aufgefunden wurden.
Auch bei den Kontrollen einen Tag darauf in zwei Imbissen und sieben Friseurbetrieben im Norden der Stadt wurde die Lebensmittelkontrolle fündig. In sechs der sieben kontrollierten Friseurgeschäfte wurde die Kennzeichnung der Produkte beanstandet, in zwei Gewerben zusätzlich noch die Hygiene. Es wurden diverse Proben der Produkte entnommen und der Weiterverkauf bis auf Weiteres untersagt. Einem Imbissbetreiber erwartet zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des fehlenden Aushangs zum Jugend- und Nichtraucherschutz.
Durch das Hauptzollamt Dortmund wurde in einem der Imbissbetriebe zudem ein Sofortmeldeverstoß für zwei Mitarbeitende aufgenommen. Es erfolgt jeweils eine Mitteilung an das JobCenter zur Prüfung eines möglichen Leistungsmissbrauchs.
Am Tag danach wurden ein weiterer Imbiss und fünf Friseurbetriebe im Süden der Stadt kontrolliert. Dem Imbissbetreiber erwartet hierbei eine Ordnungsverfügung aufgrund hygienischer Mängel und dem falschen Umgang mit Lebensmitteln.
Zwei Friseurbetriebe konnten zudem kein Hinweisschild zur Kameraüberwachung vorweisen, sodass ein Verwarnungsgeld erhoben wurde. In einem Friseurbetrieb konnte zusätzlich ein Rattenbefall im Hinterhof festgestellt werden, sodass ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wurde.
Im Umfeld aller Kontrollobjekte wurden insgesamt zehn Parkverstöße sowie neun Fahrzeuge mit fehlender oder mangelhafter Feinstaubplakette aufgenommen und ein Verwarnungsgeld wegen einer weggeworfenen Zigarette erhoben.