11. August 2025, 16:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.
An den Wahlen in Gelsenkirchen kann nur teilnehmen, wer hier in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger, die bis 3. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen angemeldet haben, werden – sofern die allgemeinen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen – automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer seinen Hauptwohnsitz jetzt noch, bis spätestens 29. August in Gelsenkirchen anmeldet, wird automatisch nachträglich ins Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag (bis spätestens 29. August) in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antragsvordruck kann unter www.gelsenkirchen.de/kommunalwahlen heruntergeladen oder vom Wahlamt erhalten werden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den rechtlichen Voraussetzungen: www.gelsenkirchen.de/kommunalwahlen