11. August 2025, 12:17 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und der Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen, der ELE und der Polizei Gelsenkirchen in der vergangenen Woche mehrere Häuser an der Ückendorfer Straße, der Bismarckstraße 131, der Unkelstraße und der Drakestraße.
Insgesamt wurden dabei 13 Personen vom Amts wegen abgemeldet, da sie an den gemeldeten Adressen offensichtlich nicht mehr wohnen.
So konnten in dem Wohnhaus an der Ückendorfer Straße von 19 gemeldeten Personen nur 4 angetroffen werden. Hier wurden 11 Personen von Amts wegen abgemeldet.
Da die Wohneinheit im Dachgeschoss links über keinen zweiten Rettungsweg verfügt und ursprünglich nicht zu Wohnzwecken genehmigt wurde, erfolgte eine Räumung im Rahmen eines Sofortvollzuges. In der rechten Wohneinheit des Dachgeschosses konnten keine Mieter angetroffen werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurde diese Wohneinheit ebenfalls präventiv durch die Bauordnung versiegelt.
Ein weiteres bauordnungsrechtliches Verfahren erfolgt aufgrund baulicher Mängel im Treppenhaus wegen fehlender Absturzsicherung und illegalem Holzeinbau.
Durch die ELE wurden aufgrund von Zahlungsrückständen insgesamt drei Stromzähler gesperrt.
Bei einer Familie im ersten Obergeschoss, bei welcher bereits der Strom gesperrt wurde, ist eine illegale Stromabzweigung zur Nachbarwohnung über die offene Terrasse festgestellt worden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurde diese sofort unterbunden. Die betroffene Familie wurde in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die bestehenden Gefahren und den Brandschutz hingewiesen. Zudem wurde offenbar eine Propangasflasche zur Beheizung der Wohnung genutzt. Diese wurde im Zuge der Gefahrenabwehr durch den KOD sichergestellt.
In der Bismarckstraße konnten von 21 gemeldeten Personen 5 angetroffen werden. Es waren keine Abmeldungen von Amts wegen erforderlich.
Der Immobilieneigentümer wird durch die Wohnungsaufsicht zur Beseitigung diverser Mängel aufgefordert. Wegen der nicht schließfähigen Haustür, fehlender Fenstergriffe im Treppenhaus sowie einer defekten Sanitäranlage wurde ein wohnungsaufsichtsrechtliches Verfahren eigeleitet. Eine Wohneinheit erwies sich zudem als formell illegal. Im Rahmen eines Sofortvollzuges wurde die Wohnung noch am gleichen Nachmittag geräumt und amtlich versiegelt.
Im Zuge der Objektprüfung wurden durch das Jobcenter vier Fälle von Sozialleistungsmissbrauch aufgedeckt. Die ELE sperrte aufgrund von Zahlungsrückständen zwei Stromzähler.
In der Unkelstraße wurden von 9 gemeldeten Personen 3 angetroffen. Eine Person wurde von Amts wegen abgemeldet.
Durch die Bauordnung erfolgt eine Beseitigungsaufforderung der Brandlasten im Treppenhaus, darunter altes Mobiliar, Wäscheständer, Altreifen und Fahrräder.
Ein Defekt an der Hauseingangstür (gesplitterter Glaseinsatz) führt zu einem weiteren Verfahren gegen den Eigentümer durch die Wohnungsaufsicht.
Da eine Familie (EU-Staatsangehörige) im Sozialleistungsbezug langjährig nur über geringfügiges Erwerbseinkommen verfügte, erfolgt auch hier eine Mitteilung an die Ausländerbehörde zwecks Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Die ELE sperrte einen Stromzähler wegen Zahlungsrückständen.
In der Drakestraße wurden von 32 gemeldeten Personen 13 angetroffen. Eine Person wurde von Amts wegen abgemeldet.
In drei Wohneinheiten wurden ungenehmigt bauliche Änderungen vorgenommen, die jeweils Nutzungsuntersagungen im gestreckten Verfahren durch die Bauordnung zur Folge haben. Gegen den Eigentümer wird ein bauordnungsrechtliches Verfahren aufgrund baulicher Mängel im Treppenhaus eigeleitet.
Bei einer 8-köpfigen Familie erfolgt aufgrund nur sehr geringer Beschäftigung eine Mitteilung an die Ausländerbehörde zwecks Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Auf dem Hinterhof des Gebäudes wurde eine erhebliche Sperrmüllablagerung festgestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Müll auf Privatflächen gegen den Eigentümer eingeleitet.
Abschließend sperrte die ELE insgesamt sieben Stromzähler aufgrund von Zahlungsrückständen.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 30 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 7 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt. Zudem wurden 10 Bußgeldverfahren aufgrund fehlender bzw. falscher Feinstaubplaketten registriert.