05. August 2025, 16:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Entgegen anderslautender Berichterstattungen plant die Stadt Gelsenkirchen, den Betrieb des Biergartens „Schlössken“ auch während des Baubetriebs am Schloss Berge autark weiter möglich zu machen. Für einen solchen Betrieb sind technische Veränderungen notwendig, die allerdings zeitlich angemessen umsetzbar sind. Die Stadt Gelsenkirchen ist daran interessiert, den Betrieb des Biergarten am Schloss Berge im Sinne der Gäste und Nutzer möglichst fließend fortzuführen. Eine entsprechende Information der politischen Gremien erfolgte übrigens bereits am 13. Mai 2025 im Ausschuss für Bau und Liegenschaften (öffentlicher Teil) der Stadt.
Diese Absicht ist von der Verwaltung auch gegenüber dem jetzigen Pächter immer so kommuniziert worden. Unabhängig davon wird jedoch weiterhin ein Pächter gesucht, der die Gastronomie nach der Sanierung insgesamt, also auch einschließlich des Biergartenbereichs, fortführt. Dazu ist ein Interessensbekundungsverfahren in Vorbereitung. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Zwischenzeit ihr Interesse angemeldet haben, werden mit Start des Interessensbekundungsverfahrens entsprechend informiert und es wird ihnen Gelegenheit gegeben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Gegenstand des Interessensbekundungsverfahrens wird auch der Weiterbetrieb des „Schlössken“ während der Bauphase sein.