01. August 2025, 12:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie zwei Monate Fahrverbot sind die Folgen für den Autofahrer nach einer nächtlichen Fahrt im Nattmannsweg in Fahrtrichtung Norden. Am 7. Juli 2025, um 2:40 Uhr, wurde sein Auto durch ein Messfahrzeug erfasst. Anstatt der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h wies das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 84 km/h auf.
Am 25. Juli 2025 wurden an gleich zwei Standorten eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt: Um 18:49 Uhr wurde zunächst ein Fahrzeug im Nattmannsweg in Fahrtrichtung Süden von einem Messfahrzeug erfasst. Anstatt der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h beschleunigte der Fahrer sein Kraftfahrzeug auf 96 km/h. Kurze Zeit später, um 20:46 Uhr, wurde ein weiteres Fahrzeug auf der Grothusstraße in Fahrtrichtung Südost von einem Stativblitzer erfasst. Auch hier lag die gemessene Geschwindigkeit von 123 km/h erheblich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die beiden Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 700 beziehungsweise 800 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Überhöhte Geschwindigkeit ist weiterhin die Unfallursache Nummer eins in Deutschland. Die Stadt Gelsenkirchen appelliert an alle Fahrzeugführer: „Achten Sie auf Ihr Fahrverhalten, um sich und andere am Verkehr teilnehmende Personen nicht zu gefährden!“