24. Juli 2025, 12:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) schreibt vor, dass Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen Unterlagen über die auf ihrem Grundstück befindlichen, genehmigten baulichen Anlagen selbst aufbewahren müssen (§ 74 Absatz 5 BauO NRW). Das Referat Bauordnung und Bauverwaltung der Stadt Gelsenkirchen bietet im Normalfall auf Antrag als Serviceleistung an, Eigentümern und Eigentümerinnen die Hausakte ihres Gebäudes beziehungsweise des Grundstückes digital zur Verfügung zu stellen, soweit Unterlagen in der Hausakten-Registratur vorliegen.
Nun teilt das Referat mit, dass aufgrund massiver krankheitsbedingter Personalausfälle aktuell keine neuen Anträge zur Hausakten-Auskunft entgegengenommen werden können. Antragsteller und Antragstellerinnen werden daher gebeten, von Rückfragen abzusehen, damit die Arbeitsprozesse für bereits angenommene Anträge reibungslos ablaufen können. Sobald die Personalsituation es ermöglicht, werden neue Anträge wieder entgegengenommen und schnellstmöglich bearbeitet.
Bürgerinnen und Bürger, die einen entsprechenden Antrag einreichen möchten, werden gebeten, sich vorab die Internetseite https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/895-hausakten-auskunft anzuschauen. Sobald dort der Hinweis auf die krankheitsbedingten Personalausfälle fehlt, können wieder neue Anträge eingereicht werden.
Die Stadt Gelsenkirchen bittet darum, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und dankt den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.