Bestimmte Teile von Natur und Landschaft unterliegen einem besonderen Schutz, der z.B. Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung unter Strafe stellt. Dies kann einzelne Pflanzen (z.B. alten Baumbestand) ebenso betreffen wie ein ganzes Gebiet. Diese Pflanzen und Gebiete werden in speziellen Verzeichnissen und Verordnungen aufgeführt.