Zahlreiche Beschwerden der Bevölkerung betreffen den Schienenlärm, der von den Trassen der DB AG ausgeht. Das Eisenbahn-Bundeskartell erstellt Lärmkarten der Bundes-Schienenwege; das Ergebnis der 2. Stufe der Lärmkartierung liegt seit Ende 2014 vor.
Es gibt eine Reihe von denkbaren Maßnahmen, die den Lärm an Eisenbahnstrecken reduzieren können. Sie können am Fahrzeug selbst, am Schienenweg, am internen Betriebsablauf und an der Umgebung ansetzen.
Im Herbst 2016 beginnt die DB Netz AG u.a. in Gelsenkirchen-Horst mit der Vorplanung des aktiven Schallschutzes (Lärmschutzwände). Voraussetzung für eine Lärmsanierung ist, dass bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten sind, dass das Haus vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. April 1974) errichtet oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich die bauliche Anlage errichtet wurde, vor dem 1. April 1974 rechtsverbindlich wurde. Außerdem darf das Nutzen-Kostenverhältnis einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Dort, wo der aktive Schallschutz nicht ausreichend ist, soll zusätzlich noch passiver Schutz angeboten werden.