Wenn Sie den Bund fürs Leben eingehen wollen, ist es mit der einen großen Frage an Partner oder Partnerin allein nicht getan. Es gilt viele Fragen zu beantworten. Wann und wo wird geheiratet? Was sollte man vorher bedenken? Welche Unterlagen werden benötigt.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Corona-Hinweise zu erforderlichen Terminvereinbarungen und schriftlichen bzw. telefonischen Eheanmeldungen, Personengrenzen, etc.!
Am 1. Oktober 2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Ab diesem Datum können keine Lebenspartnerschaften mehr angemeldet und begründet werden.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden; Anmeldungen hierfür nimmt das Standesamt entgegen.