Wenn Sie den Bund fürs Leben eingehen wollen, ist es mit der einen großen Frage an Partner oder Partnerin allein nicht getan. Es gilt viele Fragen zu beantworten. Wann und wo wird geheiratet? Was sollte man vorher bedenken? Welche Unterlagen werden benötigt.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es ab sofort nur möglich, eine schriftliche Anmeldung von Eheschließungen, Beantragungungen von Ehefähigkeitszeugnissen und telefonischen Beratungen nach vorheriger Terminabsprache durchzuführen.
Bis zum Tage der Eheschließung ist eine persönliche Vorsprache somit entbehrlich.
Wenn Sie hierfür einen Termin vereinbaren möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt telefonisch oder per Mail in Verbindung unter:
Telefon +49 (209) 169-6109, -6103, -6141, 6133 oder -6739
heiraten@gelsenkirchen.de
Bitte geben Sie bei Anfragen per Email eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie einen Termin zur telefonischen Rücksprache.
Die erforderlichen Unterlagen übersenden sie uns bitte mit dem Vordruck Vollmacht / Schriftliche Anmeldung der Eheschließung vollständig ausgefüllt und von Beiden unterschrieben zwei Wochen vor Termin.
Bitte geben Sie darauf unbedingt den Ihnen genannten Termin zur Kontaktaufnahme an.
Sie erhalten dann zum Termin einen Rückruf, in dem über den weiteren Ablauf (Termin der Eheschließung, Gebührenbegleichung, noch erforderliche Dokumente) informiert wird. In Einzelfällen bleibt eine persönliche Vorsprache allerdings unentbehrlich.
Sofern Sie Ihre Eheschließung in einer anderen Stadt angemeldet haben und die Ehe in Gelsenkirchen schließen möchten, nehmen wir nach Eingang Ihrer Unterlagen zwecks Vereinbarung Ihres Trautermins und Gebührenleistung telefonischen Kontakt mit Ihnen auf.
Informationen zum Ablauf der Eheschließung:
In den Trauzimmern des Standesamtes Schloss Horst sowie den Außenstellen des Standesamtes sind derzeit 18. Januar 2021 bis zu 4 Personen (einschließlich Brautpaar, Trauzeugen oder eventuell ein Dolmetscher) zugelassen.
Um nicht anwesende Angehörige und Freunde an der Trauung teilhaben zu lassen, haben die Brautpaare die Möglichkeit, Ihre Trauung mit ihrer eigenen Technikausstattung zu filmen oder in Form eines Livestreams zu übertragen.
Der Zugang zum Schloss ist nur für diesen Personenkreis zugelassen. Im Gebäude und in den Trauzimmern besteht eine Maskenpflicht für alle Personen der Hochzeitsgesellschaften.
Das Standesamt bittet dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung folgender, weiterhin zwingend einzuhaltender Regeln:
- Die Gesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes gegenüber anderen
- Personen das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen.
- Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.
- Bitte desinfizieren Sie beim Betreten des Schlosses ihre Hände.
Zur Rückverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten der Hochzeitsgesellschaft vor der Eheschließung festzuhalten. Gerne können Sie sich im Vorfeld den Vordruck herunterladen und zur Eheschließung ausgefüllt mitbringen.
Am 1. Oktober 2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Ab diesem Datum können keine Lebenspartnerschaften mehr angemeldet und begründet werden.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden; Anmeldungen hierfür nimmt das Standesamt entgegen.