Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt die Oberbürgermeisterin, den Verwaltungsvorstand und die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Gelsenkirchen in allen Belangen des Datenschutzes.
Datenschutz meint dabei den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen, von denen die Stadtverwaltung Gelsenkirchen personenbezogene Daten verarbeitet.
Sind Menschen der Meinung, dass die sie betreffende Datenverarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt, ist der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner gesetzlichen Stellung, seiner Aufgaben und seiner Schweigepflicht der erste Ansprechpartner.
Informationsschreiben nach Art. 13,14 DSGVO für den Geschäftsbereich des Datenschutzbeauftragten