Der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen stammt aus dem Jahr 2000. Seitdem haben sich gesetzliche Grundlagen verändert. Auch der industrielle und demografische Wandel der Stadt sowie veränderte Ansprüche an die Landschaftsnutzung machen eine neue Aufstellung des Plans notwendig. Dazu kommen notwendige Anpassungen an den Klimawandel.
Der neue Landschaftsplan wird somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung Gelsenkirchens leisten. Aktuelle gesetzliche und planerische Grundlagen werden in den neuen Landschaftsplan einfließen.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet beschlossen und den Geltungsbereich festgelegt.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum zwischen dem 27.05.2024 bis 05.07.2024 (mit der Möglichkeit weitere Stellungnahmen bis zum 19.07.2024 abzugeben) statt. Die Planunterlagen standen in diesem Zeitraum auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Ergänzend konnten die Planentwürfe im Rathaus Buer während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine persönliche Erläuterung der Planunterlagen war nach telefonischer Terminabstimmung möglich. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Entwurfsbearbeitung geprüft. Die Hinweise, Bedenken und Anregungen wurden abgewogen. Der Abwägungsvorschlag ist in die Erarbeitung des Entwurfs eingeflossen.
Der Rat der Stadt hat am 26.06.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen. Mit dem Entwurfsbeschluss wurde auch die öffentliche Auslegung gemäß § 17 Abs. 1 LNatSchG NRW beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet vom 18.07.2025 bis einschließlich 12.09.2025 statt. Den Link zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie nachfolgend.
Der Satzungsbeschluss ist für 2026 angestrebt. Nach Erhalt des Satzungsbeschlusses wird der Plan der Bezirksregierung Münster gemäß § 18 LNatschG NRW angezeigt. Der Landschaftsplan tritt anschließend durch die ortsübliche Bekanntmachung in Kraft.