In der Regel werden die notwendigen Dokumente von den Bestattungsunternehmen bei den Standesämtern zur Beurkundung eines Sterbefalles eingereicht. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt anzumelden.
Ortsansässige Bestatterinnen und Bestatter geben zu beurkundenden Sterbefälle an der Infotheke im Schloss Horst ab und können und diese am nächsten Werktag beurkundet abholen. Dieses setzt natürlich voraus, dass alle für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass kein Bargeld für die Urkundengebühr den abgegebenen Unterlagen beigefügt wird.
Ortsfremde Bestatterinnen und Bestatter stehen 2 Wege zur Terminvereinbarung offen:
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Beurkundung unter einer der unter Kontakt aufgeführten Telefonnummern.
- Schreiben Sie einen Email unter Angabe Ihrer Rufnummer mit Bitte um Rückruf zwecks Terminvereinbarung an sterbefall@gelsenkirchen.de