14. September 2021, 15:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 14. September 2021, 15:40 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Der Bebauungsplan Nr. 437um fasst das „Gewerbegebiet nördlich Dessauerstraße“ zwischen der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Wanne-Eickel und der Ückendorfer Straße, Dessauerstraße und Wickingstraße.
Der Bebauungsplan soll die Angebote des Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten auf Grundlage des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts und die flächendeckende und wohnortnahe Grundversorgung im Stadtgebiet durch funktionsfähige Nahversorgungsstandorte steuern sowie zulässige bzw. nicht zulässige Einzelhandelsnutzungen festlegen.
Die übliche Bürgerbeteiligung wird in einem Online-Verfahren mit zusätzlicher Offenlage durchgeführt.
Die Planunterlagen stehen vom 20. September 2021 bis zum 1. Oktober 2021 hier zum Download zur Verfügung. Parallel können sie außerdem im Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, 2. Etage, Zimmer 285, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen Björn Eimler (+49 (209) 169-5651) zur Verfügung.
Die wesentlichen Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden möglichst zeitnah nach Ablauf des Beteiligungszeitraums online gestellt.
Anregungen und Stellungnahmen zur Planung können online übermittelt werden. Zudem ist eine Mitteilung postalisch an die Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtplanung, Rathaus Buer, 45875 Gelsenkirchen oder per E-Mail an referat.stadtplanung@gelsenkirchen.de möglich.