05. Juli 2021, 14:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Vor rund zehn Jahren, im Jahr 2011, wurde von der Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ins Leben gerufen. Einkommensschwache Familien sollen hier zusätzlich finanziell unterstützt werden. Das Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass immer noch Mittel daraus abgerufen werden können.
Viele Schülerinnen und Schüler habe bereits eine Einkaufsliste für Schulmaterialien wie Hefte und Stifte für das neue Schuljahr bekommen. Am 1. August 2021 wird daher wieder das sogenannte „Schulbedarfspaket“ ausgezahlt. Aus diesem Paket werden finanziell benachteiligten Familien zum Beispiel mit einer Zahlung von insgesamt 103 Euro unterstützt, um die benötigten Schulmaterialien besorgen zu können. Eine zweite Zahlung ist für Februar 2022 in Höhe von 51,50 Euro vorgesehen.
Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen erhalten den Zuschuss ohne Antrag automatisch von der Behörde, von der sie auch die Regelleistung beziehen, sprich vom Jobcenter oder vom Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen.
Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt, dass dies nur auf Antrag gezahlt werden kann. Beim Team Bildung und Teilhabe ist hierzu ein aktueller Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag einzureichen. Bei neu eingeschulten Kindern oder Kindern über 16 Jahren müssen die Eltern immer eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen.
Von Anfang an steht das Gelsenkirchener Bildungspaket unter dem Motto „GEfördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“. Die Stadt Gelsenkirchen hilft hierbei allen berechtigten Familien in den beiden BuT-Kundenbüros an der Horster Straße 6 und an der Kurt-Schumacher-Straße 4 in Gelsenkirchen gerne weiter.
Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen hier die Anträge entgegen, prüfen die Berechtigungen oder sprechen Bewilligungen aus.
Auch die weiteren Leistungen des Bildungspakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, die Lernförderung, die Schülerbeförderung oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können hier direkt beantragt werden. Immerhin stehen den Familien 15 Euro pro Monat für Aktivitäten im Sportverein oder in der Musikschule zur Verfügung und können direkt in Form von Teilhabegutscheine ausgehändigt werden.
Für Kinder und Jugendliche, die im kommenden Schuljahr weiterhin am Mittagessen teilnehmen möchten, kann ebenfalls ab sofort wieder eine Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung beantragt werden. Gleiches gilt für die Kinder in Kindertagesstätten. Das Team Bildung und Teilhabe hat in den letzten Tagen über 3.500 Familien angeschrieben, um auf das Angebot des kostenfreien Mittagessens aufmerksam zu machen. Diesem Schreiben war bereits ein vorausgefüllter Antrag beigefügt.
Auch im Bereich der Lernförderung wurden die Zugangsvoraussetzungen erleichtert, indem für den Anspruch eine bestehende Versetzungsgefahr nicht mehr vorliegen muss. Sollte es also einmal nicht so gut in der Schule laufen, werden die Kosten für eine durch die Schule organisierte Nachhilfe vom Team Bildung und Teilhabe übernommen.
Natürlich gibt es auch eine Internetadresse www.gelsenkirchen.de/bildungspaket. Dort sind jederzeit aktuelle Informationen sowie alle Antragsformulare online abrufbar.
Neben der persönlichen Abgabe von Unterlagen in den beiden Kundenbüros hat man auch die Möglichkeit diese an die FAX-Nummer 169-3870 zu faxen oder einzuscannen oder abzufotografieren und an die Mail-Adresse bildungspaket@gelsenkirchen.de zu mailen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket können auch unter dem Sammelruf 0209/169-3700 erfragt werden.