10. Februar 2021, 18:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Dass zwei Gelsenkirchener Unternehmen bei der Ausschreibung von 192 Luftfiltergeräten für Schulen nicht berücksichtigt werden konnten, bedauert Wirtschaftsförderungsdezernent Dr. Christopher Schmitt sehr: „Selbstverständlich sind wir bestrebt, bei Ausschreibungen auch Unternehmen aus Gelsenkirchen einzubeziehen. Schließlich ist es unsere Aufgabe, die Wirtschaft der Stadt zu fördern und zu stützen. Allerdings müssen die Produkte auch für die ausgeschriebenen Aufgaben entsprechend geeignet sein. Dies war hier laut Fachverwaltung leider nicht der Fall.“
So gebe es ganz bestimmte Anforderungen an die Luftreinigungsgeräte, etwa was die Leistungsfähigkeit in Bezug auf Luftaustauschrate und vor allem was die Lärmentwicklung angeht, erläutert Stadtbaurat Christoph Heidenreich. „Diese Kriterien waren in der Angebotspalette der beiden Unternehmen nach den uns vorliegenden Informationen leider nicht alle erfüllt, so dass eine weitere Angebotsabfrage aus unserer Sicht keinen Sinn machte“, so Heidenreich.
Um trotz Dauerbetriebs eines Luftreinigungsgeräts in einem Klassenraum einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, sollten die Geräte nicht lauter als 38 Dezibel sein. Die von den beiden Gelsenkirchener Unternehmen angebotenen Geräte lagen teilweise deutlich darüber.
Im Übrigen sei es mitnichten so, dass nicht gezielt Gelsenkirchener Unternehmen mit einer passenden Angebotspalette aufgefordert worden seien, ein Angebot abzugeben, wie Wirtschaftsförderungsdezernent Dr. Christopher Schmitt betonte: „Das Gegenteil ist der Fall. Und es ist auch ein Gelsenkirchener Unternehmen, das nach Lage der Dinge das beste Angebot gemacht hat. Es ist wirklich mehr als ärgerlich, dass derzeit der Eindruck erzeugt wird, dass die Stadtverwaltung Gelsenkirchen die Gelsenkirchener Unternehmen nicht im Fokus habe. Ich hätte es als fair empfunden, wenn sich diejenigen, die nun harsche Kritik üben, vorher einmal die Mühe gemacht hätten, einen kurzen Faktencheck durchzuführen.“