02. September 2019, 13:21 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Arbeitskreis Mietspiegel in der Stadt Gelsenkirchen hat eine Anpassung des Mietspiegels aus dem Jahr 2017 beschlossen. Mitgewirkt haben die Stadt Gelsenkirchen, die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine Gelsenkirchen und Buer sowie der Mieterverein Gelsenkirchen. Der Mietspiegel 2019 ist seit dem 1. September 2019 gültig und löst den Mietspiegel 2017 ab.
Es handelt sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2017 gemäß § 558c Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hierbei erfolgte eine Anpassung an die Marktentwicklung. Durch diese Fortschreibungsmöglichkeit wurden die Mieten sowie die Zu- und Abschläge aus dem Jahr 2017 geändert. Eine neue Datenerhebung wurde nicht durchgeführt.
Der Mietspiegel 2019 ist ab sofort unentgeltlich bei den BÜRGERcentern sowie den Geschäftsstellen des Mietervereins und von Haus & Grund erhältlich und kann ebenso auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen eingesehen werden.
Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen im Rathaus Buer die Mitarbeiter der kommunalen Bewertungsstelle der Stadt Gelsenkirchen während der Sprechzeiten montags bis donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr.