15. Mai 2019, 11:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Gelsenkirchen bekommt ab dem Kita-Jahr 2019/2020 drei weitere Familienzentren. Das hat das Land bereits am 6. März dieses Jahres beschlossen. Welche Kindertageseinrichtungen künftig gefördert werden, hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien am Dienstag, 14. Mai 2019, endgültig entschieden. Im Stadtteil Feldmark wird die Städtische Tageseinrichtung für Kinder an der Küppersbuschstraße 1a zum Familienzentrum, in Schalke die evangelische Tageseinrichtung für Kinder Albert-Schweitzer-Kindergarten an der Breslauer Straße 18 und in Beckhausen die katholische Tageseinrichtung für Kinder St. Clemens Hofbauer an der Theodor-Otte-Straße 70.
Ausschlaggebend für die Auswahl der Kitas sind verschiedene Kriterien, die sich an der Verteilung der Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren auf die Träger, an der Kindereinwohnerzahl bezogen auf die Stadtteile und an den inhaltlichen Anforderungen an ein Familienzentrum orientieren. Zudem gibt es Empfehlungen zu Auswahlkriterien vom Landesministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport. Anhand dieser Kriterien und Empfehlungen wurde die räumliche Verteilung der drei neuen Familienzentren auf die Stadtteile Feldmark, Schalke und Beckhausen bestimmt. Mit den neuen Familienzentren wird es in Gelsenkirchen künftig insgesamt 49 Familienzentren geben.
Familienzentren sind Kitas, die sich dem ganzen Stadtteil öffnen und neben Kinderbetreuung und frühkindlicher Bildung auch Angebote der Familienbildung und Familienberatung sowie vieler weiterer Bereiche zur Verfügung stellen. Von hier aus können Eltern mit Unterstützungsbedarf auch unbürokratisch und zielgerichtet, ganz nach ihrem individuellen Bedarf, an entsprechende Stellen weitervermittelt werden.
Im Miteinander mit den Familien und den Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern im Sozialraum entstehen so „Leitstellen“ für soziale Gestaltungsprozesse im Stadtteil. Dafür werden die Familienzentren vom Land NRW finanziell gefördert.
Als Garant für die optimale Betreuung müssen alle Familienzentren in NRW im regelmäßigen Abstand von vier Jahren ein Zertifizierungsverfahren für das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ durchlaufen. Neu benannte Familienzentren haben ein Jahr Zeit, um die Leistungen und Strukturen eines Familienzentrums aufzubauen und sich zertifizieren zu lassen.