05. Juli 2018, 14:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Am Dienstag, 3. Juli 2018, fand die dritte Arbeitsmarktkonferenz in Gelsenkirchen statt, die sich insbesondere mit dem angekündigten neuen Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Sozialgesetzbuch II (SGB II) beschäftigte. Luidger Wolterhoff, Vorstand der Stadt Gelsenkirchen für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, hatte zur Konferenz geladen und zeigte sich überzeugt: „Jetzt gilt es, die Grundidee des Gesetzesentwurfs zu stärken und für eine gelingende operative Umsetzung eines Sozialen Arbeitsmarktes die notwendigen Erweiterungen zu erreichen.“
Zu Beginn der Konferenz erläuterten die Arbeitgeberverbände und die Stadt Gelsenkirchen gemeinsam als Projektpartner die bisherige Umsetzung des Landesprojektes zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Anschließend wurden die Chancen des neuen Instruments im SGB II mit den Akteuren des Gelsenkirchener Arbeitsmarktes und der Politik diskutiert. Die Anwesenden sehen gute Möglichkeiten, wesentliche Forderungen des Gelsenkirchener Appells umzusetzen. „Über dieses neue Instrument kann eine wesentliche Forderung des Gelsenkirchener Appells, Langzeitarbeitslose über geförderte Beschäftigung echte Teilhabe für mindestens fünf Jahre zu ermöglichen, erstmals realisiert werden“, so Wolterhoff. Breite Einigkeit bestand darin, dass die Förderung der Arbeitsverhältnisse sich nicht lediglich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren, sondern am jeweiligen Tariflohn ansetzen müsse. Wenn Beschäftigung in einem echten sozialen Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll, ist insbesondere bei gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern auch die Förderung von Anleitungspersonal notwendig.
Gemeinsam will sich der Teilnehmerkreis weiter für die Realisierung eines sozialen Arbeitsmarktes in Gelsenkirchen einsetzen.