21. September 2016, 11:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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v.l.n.r.: Luidger Wolterhoff (Gesundheitsdezernenten der Stadt Gelsenkirchen), Gudrun Wischnewski (AWO), NRW-Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens und Heike Lorenz (Diakonie). Bildrechte: Gerd Kaemper
Mittlerweile leben in Gelsenkirchen rund 6.000 Zuwanderer aus Südosteuropa, bei denen sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem ergeben, weil sie oft nicht krankenversichert sind. Niedrigschwellige Angebote wie beispielsweise die Sprechstunden im Gesundheitsamt reichen nicht aus, um die Versorgung der Menschen sicherzustellen.
Ziel ist es daher, die nichtversicherten Menschen aus Südosteuropa frühzeitig in das reguläre Krankenversicherungssystem zu integrieren. Hierzu soll die vom Land NRW geförderte Clearingstelle beitragen. Aufgabe der Clearingstelle ist es, zügig den Versicherungsstatus der Menschen zu klären und somit den Zugang zum regulären Gesundheitsversorgungssystem zu regeln. Die Clearingstelle steht grundsätzlich auch Nicht-EU-BürgerInnen offen.
Heute gab Ministerin Barbara Steffens den Startschuss zur Einrichtung der vom Land finanzierten Clearingstelle in Gelsenkirchen, die bei der Diakonie und der AWO angesiedelt ist.
Ministerin Barbara Steffens, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, erläuterte gemeinsam mit dem Gesundheitsdezernenten der Stadt Gelsenkirchen Herrn Luidger Wolterhoff sowie Gudrun Wischnewski, Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt - Unterbezirk Gelsenkirchen/ Bottrop und Heike Lorenz Einrichtungsleitung des Diakoniewerks Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V., das Konzept des Modellprojektes.
Das Land fördert die Einrichtung der Gelsenkirchener Clearingstelle mit rund 480.000 € in den nächsten drei Jahren. Die Stadt Gelsenkirchen beteiligt sich mit einem Eigenanteil von 120.000 €.
Die AWO und das Diakoniewerk führen das Projekt auch in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durch, es besteht aus drei Mitarbeiterstellen.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Stadtsüden, wo besonders viele Menschen aus Südosteuropa leben.
Hier stellt sich die Situation für die Zugewanderten, die sich nicht im SGB II-Leistungsbezug befinden, besonders schwierig dar. Das sind in Gelsenkirchen derzeit ca. 3.400 Personen. Deren gesundheitliche Grundversorgung ist in der Regel nicht gesichert. Erforderliche Behandlungen können nicht durchgeführt werden, bei Schuleingangsuntersuchungen, den Impfsprechstunden und den Sprechstunden der Familienhebammen festgestellte notwendige Gesundheitsmaßnahmen können nicht erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die sich ohne definierten Aufenthaltsstatus in Gelsenkirchen aufhalten.
Ministerin Steffens: „Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration“, betont Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Ich freue mich, dass die Stadt Gelsenkirchen zusammen mit dem Diakoniewerk und der Arbeiterwohlfahrt dem Aufruf zur Einrichtung einer Clearingstelle gefolgt ist. Sie ergänzt das vorhandene Beratungs- und Hilfesystem der Stadt und leistet einen Beitrag zur Vermeidung von sozialer Ausgrenzung“, so Steffens weiter.
Die Clearingstelle wird u.a. die Aufgabe übernehmen, die Kontakte zu den Gesundheitsdiensten der Heimatländer zu koordinieren. Luidger Wolterhoff, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Gelsenkirchen, dankte der Ministerin für die Förderung der Clearingstelle. „Die Gesundheitsversorgung der Menschen lässt sich langfristig nur sicherstellen, wenn sie durch die Integration in die sozialen Sicherungssysteme ausreichend geschützt sind.“
Er wies noch einmal auf die erheblichen humanitären Probleme hin, da eine medizinische Versorgung dieses Personenkreises praktisch nicht möglich ist. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen der Kinder und einfache medizinische Untersuchungen könnten bislang nur in geringem Umfang angeboten werden.
Patienten können nur in akuten Notfällen in Krankenhäusern behandelt werden, wobei die Kostenübernahme dabei oft nicht geklärt ist.
Umso wichtiger sei es, diese Menschen aktiv in das reguläre soziale Krankenversicherungssystem zu integrieren oder zumindest eine Notfallbehandlung über die heimatliche Gesundheitssysteme herzustellen.
Die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sowie der Zugang zur hiesigen Krankenversicherung bzw. zu Sozialleistungssystemen sind meist sehr komplex.
Sie verursachen nicht nur vielen Migrantinnen und Migranten, sondern auch den Leistungserbringern und Fachkräften in den Hilfestrukturen häufig Probleme. „Für einen Teil der Zuwanderer besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsschutz aus heimatlichen Regelungen abzuleiten oder doch noch in das deutsche Versicherungssystem integriert zu werden. Wir als Clearingstelle wollen helfen, diese Fragen individuell im Sinne der betroffenen Ratsuchenden zu beantworten“, erläutert Heike Lorenz, Einrichtungsleitung des Diakoniewerks Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V..