15. Januar 2016, 11:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Wie in jedem Jahr gibt es auch 2016 wieder die eine oder andere steuerliche Änderung, die auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer von Bedeutung ist. So wird zum Beispiel die Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages erleichtert. Auch im Bereich des Mindestlohns ist seit dessen Einführung im August 2014 einiges geschehen, insbesondere im Bereich der Aufzeichnungspflichten gab es Veränderungen.
Einen Überblick über die Neuerungen und Entwicklungen geben die Steuerberater Joachim Bölting und Dennis Niermann, Bölting + Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH – Gelsenkirchen, im Rahmen des ersten Unternehmerabends 2016.
Die Wirtschaftsförderung lädt alle Interessierten herzlich zu dem Vortrag ein am
Montag, 1. Februar 2016, um 18 Uhr,
im Wohnzimmer des Lüftergebäudes der Kaue (Eingang durch das Südtor),
Wilhelminenstr. 174 b, 45881 Gelsenkirchen.
Nach der Veranstaltung ist bei einem kleinen Imbiss Raum für weitere Gespräche. Die Teilnahme ist kostenlos. Um verbindliche Anmeldung wird bis zum 28. Januar 2016 per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@gelsenkirchen.de oder telefonisch unter 0209 / 169-4656 gebeten.