17. Juni 2015, 10:56 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski hat die Erstattung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten angekündigt, die von Eltern eingezogen wurden, obwohl ihre Kinder aufgrund der Streiks in städtischen Tageseinrichtungen nicht betreut worden sind. Danach werden alle betroffenen Eltern einen Monatsbeitrag erstattet bekommen.
Bei den bisherigen Arbeitskampfmaßnahmen sind 17 Betreuungstage ausgefallen. Ein voller Monat hat rund 20 Betreuungstage. Die Verwaltung rechnet mit einer Rückzahlung in etwa 1.450 Fällen in einer Gesamthöhe von knapp 140.000 Euro.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Mit diesem Verfahren wollen wir schnell und unbürokratisch die Eltern entlasten, die während der Streiktage die Unterbringung ihr Kinder selbst organisieren mussten.“
Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung von Beiträgen aufgrund der streikbedingten Schließungen. Gleichwohl wird durch die Satzung nicht ausgeschlossen, dass bei länger andauernden Schließungszeiten eine entsprechende Erstattung vorgenommen werden kann. Von dieser Regelung macht die Stadt nun Gebrauch.