17. Januar 2019, 17:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die jetzt vorliegende Urteilsbegründung des Landgerichts Bochum zur illegalen Entsorgung von Ölpellets in Hünxe wirft weitere Fragen auf. Insbesondere die heftige Kritik des Gerichts an den Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf als Genehmigungsbehörden ist äußerst ungewöhnlich.
Frank Baranowski: „Schon im Oktober hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen das Umweltministerium NRW in seiner Eigenschaft als oberste Umweltschutz- und Fachaufsichtsbehörde aufgefordert, die Genehmigungspraxis der Bezirksregierung zum Einsatz von Ölpellets zu überprüfen und abschließend zu bewerten. Nach der deutlichen Kritik des Landgerichts Bochum an der Bezirksregierung ist es umso dringender, dass sich das Ministerium jetzt klar äußert.“
Gleichzeitig erneuert die Stadt Gelsenkirchen die Aufforderung an die Unternehmen Uniper und Ruhröl, die Verbrennung von Ölpellets in Scholven zumindest solange zu stoppen, bis die Rechts- und Genehmigungslage abschließend durch das Umweltministerium überprüft worden ist.
Aktuell geht die Bezirksregierung in einer Stellungnahme von heute davon aus, dass es sich bei dem Kraftwerk Scholven um einen entsprechend genehmigten Betrieb handelt. Das Landgericht hatte in der Urteilsbegründung erklärt: „Die einzig zulässige Entsorgung ist die thermische Entsorgung in einer Sondermüllverbrennungsanlage (oder in einer Anlage mit gleichwertigen Genehmigungen).“
Wichtig ist, so die Stadt Gelsenkirchen, jetzt klipp und klar vom Umweltministerium zu erfahren, ob es sich beim Kraftwerk Scholven um eine Anlage handelt, die für die Verbrennung von Ölpellets geeignet und genehmigt ist.