Einladung zur Bürgeranhörung
Stadtquartier am Schloß Horst
18. März 2005, 00:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Bezirksvorsteher Joachim Gill lädt zu einer Bürgeranhörung zur Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes für den Bereich ‚Ehemalige Galopprennbahn‘ und der Änderung des Bebauungsplan Nr. 372.1 der Stadt Gelsenkirchen für den Teilbereich ‚Stadtquartier am Schloß Horst‘.
Die Bürgeranhörung beginnt am
Montag, 4. April 2005, 19.00 Uhr,
im Schloß Horst, Glashalle,
Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen.
Der Investor – die THS GmbH – plant in Gelsenkirchen-Horst auf einem Teilbereich des derzeit brachliegenden Geländes der ehemaligen Galopprennbahn einerseits Wohnraum für junge Familien, anderseits aber auch Wohnungen, die den Bedürfnissen der älteren Mitbewohner Rechnung tragen und ihnen ein Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern. Dementsprechend soll auch Platz für die verschiedenen Dienstleistungsbedürfnisse der Bewohner geschaffen werden: z.B. Einrichtungen für die Kinderbetreuung, Ärztehaus, betreutes Wohnen, Sozialstationen, Quartierservice, Pflegedienste.
Günstig hinsichtlich des Rad- und Fußverkehrs wirkt sich die Lage des Geländes im durch die IBA Emscherpark geschaffenen Grünzug C aus. Hier soll demnächst eine regionale Fuß- und Radwegverbindung geschaffen werden, die von Ost nach West führt.
Auf die Tribünenanlagen braucht keine Rücksicht genommen zu werden; sie werden derzeit komplett abgebrochen. Erhalten bleiben soll aber die alte Villa im nordwestlichen Geltungsbereich: Sie soll mit einer öffentlichen bzw. halböffentlichen Nutzung belegt werden.
Der ansehnliche alte Baumbestand soll, wo möglich, erhalten bleiben, um den attraktiven parkartigen Charakter des Geländes zu erhalten. Hier geht es vor allem um die alten Platanen, die das Gelände prägen und den Wegeverbindungen eine alleeartige Wirkung verleihen.
Die Durchlässigkeit der Böden lässt eine Versickerung des Niederschlagswassers zu. Diese Versickerung auf dem Gelände sicherzustellen, ist eines der Planungsziele.
Im Hinblick auf die Lage des Plangebietes in der Solarstadt Gelsenkirchen beabsichtigt die THS, Solartherme und Photovoltaikverfahren in die Planung einzubeziehen. Darüber hinaus ist auch an ein Blockheizkraftwerk gedacht.
Bei den Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegen, handelt es sich um den Bereich der Galopprennbahn, die Flächen des Friedhofes Horst-Süd sowie die Dauerkleingartenanlage ‚Horst Emscher‘. Die Entwicklungskarte stellt das Gebiet mit dem Entwicklungsziel ‚Erhaltung einer für Sport, Freizeit und Erholung gut ausgestatteten Landschaft‘ dar. Der Bereich um die ehemalige Tribünenanlage soll nun bebaut und das Areal deshalb aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herausgenommen werden.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der neuen baulichen Nutzung im Bereich der ehemaligen Tribünenanlagen soll im Rahmen eines Parallelverfahrens der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit für den Bereich der ehemaligen Galopprennbahn ‚Grünfläche‘ mit der Zweckbestimmung ,Sportplatz‘ sowie ‚Golfplatz‘ dar. Es soll nun den geänderten städtebaulichen Zielen dort angepasst werden.
Der Versammlungsraum ist eine halbe Stunde vor Beginn der Bürgeranhörung geöffnet, um Gelegenheit zur vorherigen Einsicht in die Pläne zu geben. Ein Planer / eine Planerin ist anwesend. Die Pläne sind außerdem nach der Bürgeranhörung im Referat Stadtplanung, Rathaus Buer, 3. Stock, Zi. 301(Bebauungsplan) und 4. Stock, Zi. 406 (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan) einzusehen.