Die Wirtschaftskraft der Kommunen im Bundesgebiet ist unterschiedlich. Deshalb stellt der Bund zum Ausgleich im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, KInvFG) insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung, um Investitionen finanzschwacher Kommunen zu unterstützen.
Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) werden hälftig aufgeteilt auf zwei Kapitel:
- Kapitel 1 "Infrastrukturprogramm": Für Investitionen in Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur stehen in Nordrhein-Westfalen rund 1,126 Mrd. Euro zur Verfügung.
- Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm": Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur stehen die Mittel für Sanierung, Umbau, Erweiterung und - in engen Grenzen - den Ersatzbau von Schulgebäuden zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen dabei rund 1,12 Mrd. Euro.
Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal für Investitionen in die im Bundesgesetz festgelegten Förderbereiche bereitgestellt. Die Investitionsmaßnahmen werden bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen lediglich den bundesrechtlich vorgegebenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen. Auch die Stadt Gelsenkirchen kann bis zum Jahr 2021 für Kapitel 1 bzw. bis zum Jahr 2023 für Kapitel 2 mit Hilfe dieser Fördermittel eine Vielzahl von Maßnahmen mit verschiedenen Förderschwerpunkten realisieren.