Die Gartenstadt in Hassel und Buer-Nord ist ab 1905 in mehreren Bauabschnitten erbaut worden. Die Stadterweiterungen folgten der Entwicklung des Bergbaus und der Industrie und umfassten neben Wohnhäusern auch soziale Einrichtungen, Schulen, Kirchen und Angebote für den täglichen Bedarf an der Polsumer Straße. Die Siedlungen sind nach den Gestaltungsprinzipien der Gartenstadt errichtet worden. Der besondere Charakter prägt das Erscheinungsbild der Siedlung bis heute: geschwungene Straßen, regelmäßige Baumpflanzungen, gestaltete Vorgärten, kleinmaßstäbliche Wohngebäude und Durchblicke in die großzügigen Gärten.
Dieser besondere gartenstädtische Charakter von Hassel und Buer-Nord soll bewahrt werden. Aus diesem Grund bestehen für das Siedlungsgebiet zwei Gestaltungssatzungen, die Regelungen für die äußere Erscheinung der Gebäude, für Fenster, Türen, Dächer und Fassaden, für Vorgärten und Stellplätze treffen.
Ziel der Satzungen ist es, zeitgemäße bauliche Veränderungen zu ermöglichen, mit denen Bausubstanz und Wohlqualität verbessert werden können, ohne dabei den besonderen Charakter der Siedlung zu gefährden. So können die Eigenarten der ortsbildprägenden Gebäude gewahrt und Verunstaltungen sowie übermäßige Veränderungen der Siedlung verhindert werden.
Im Jahr 2001 ist eine Gestaltungssatzung für weite Teile des historischen Siedlungsgebietes in Hassel und Buer-Nord aufgestellt worden, 2006 folgte eine weitere Gestaltungssatzung für die so genannte Meistersiedlung.
Nachdem die Satzungen nun seit längerer Zeit bestehen, zeigt sich, dass aus verschiedenen Gründen Überarbeitungsbedarf besteht: Die Abgrenzungen müssen überprüft, einzelne inhaltliche Regelungen konkretisiert werden. Außerdem sind neue Entwicklungen wie Brandschutzauflagen oder energetische Sanierung künftig zu berücksichtigen.
Daher sollen die beiden bestehenden Gestaltungssatzungen zu einer gemeinsamen Satzung zusammengefasst und inhaltlich aktialisiert werden. Ergänzend wird für Teile der historischen Gartenstadt eine Erhaltungssatzung aufgestellt, mit der historische Bausubstanz und der Siedlungsgrundriss mit seinen Freiflächen gesichert werden soll.