Zielgruppe
Menschen mit Behinderung
Inhalte und Ziele
Nach Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, dass eine Behinderung vorliegt, die eine reguläre Ausbildung ausschließt, ist eine Ausbildung nach § 42m der Handwerksordnung (HwO) möglich. Die Handwerkskammer Münster hat für diese Fälle besondere Ausbildungsregelungen erlassen.
Anschlussoption
Ausbildung
Kontakt und Information
Handwerkskammer Münster
Herr Kuiper
Telefon +49 (251) 705-1750
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot wird nach individueller Prüfung der Zugangsvoraussetzungen in Zusammenhang mit der jeweiligen Behinderung ausgewählt.
Es handelt sich dabei nicht um ein offen zugängliches Angebot.