Die Geschichte der „Heinze-Frauen“ und ihr Kampf um „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ begann Ende 1978. Eine Arbeiterin der Heinze Fotolabor-Betriebe GmbH in Gelsenkirchen-Bismarck las auf dem Lohnstreifen eines Kollegen, dass dieser einen außertariflichen Zuschlag von 1,50 DM auf seinen Stundenlohn bekam. Beide erledigten aber dieselbe Arbeit. Es stellte sich heraus, dass diese Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen in der Abteilung durchgehend bestand. Mit Unterstützung des Betriebsrats und der Industriegewerkschaft Druck und Papier entschlossen sich 29 Arbeiterinnen, vor Gericht zu gehen. Sie forderten Lohngleichheit und eine rückwirkende Auszahlung der Zuschläge für drei Monate. Dabei konnten sie sich auf das Grundgesetz und europäisches Recht beziehen. Dennoch mussten die „Heinze-Frauen“ die drei Instanzen des Arbeitsgerichts durchlaufen.
Ihr Kampf fand große öffentliche Unterstützung und ein breites Echo in den Medien. 45.000 Menschen unterschrieben Solidaritätsadressen. Über 6.000 Menschen kamen zu einer Solidaritätsveranstaltung. In der Volkshochschule entstand eine Dokumentation. Die Ruhrfestspiele führten das Stück „Frauen sind keine Heinzelmänner“ auf. Sie selbst veröffentlichten eine Schallplatte mit dem Song „Keiner schiebt uns weg!“ Am 9. September 1981 sprach das Bundesarbeitsgericht in Kassel den Laborarbeiterinnen endlich ihr Recht zu. Die „Heinze-Frauen“ erhielten eine Nachzahlung von 20.000 DM. Weitere 100.000 DM standen allerdings nur noch auf dem Papier. Die Firma Heinze ging 1983 in Konkurs. Der bahnbrechende juristische Erfolg der „Heinze-Frauen“ ist unbestritten. Nach ihnen gab es mehrere vergleichbare Prozesse in anderen Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiteten. Das Urteil von 1981 gilt als wegweisend für den Kampf gegen Lohndiskriminierung. Doch bis heute ist die Forderung nach „Equal Pay“ für viele Frauen aktuell.