Der Fahrdienst für Schwerbehinderte soll es Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Er kann zu folgenden Zwecken in Anspruch genommen werden:
- Besuche von Verwandten oder Bekannten
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie Sport- und Informationsveranstaltungen
- Fahrten zu Behörden und Behindertenorganisationen
Allerdings darf der Fahrdienst nicht für Fahrten genutzt werden, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden (z.B. Fahrten zu Ärzten).
Die Fahrten werden täglich in der Zeit von 7 bis 23 Uhr innerhalb der Stadtgebietes der Stadt Gelsenkirchen und in unmittelbar benachbarter Orte - bis zu einer Fahrstrecke von 10 Kilometern, von der Stadtgrenze an gerechnet - durchgeführt.
Anträge erhalten Sie online.