Der Einwohnerantrag gibt Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Recht zu Anträgen an den Rat. In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern muss der Einwohnerantrag von mindestens 4 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch 8.000 (dies wäre der Schlüssel für Gelsenkirchen), unterzeichnet sein.
Der Rat muss sodann über diese Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig sein muss, beraten und entscheiden.