Die Stadt Gelsenkirchen führt zusammen mit den Städten Bochum, Essen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen als Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Dieser stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw.) in den Grundzügen dar.
Im Gegensatz zu Festsetzungen im Bebauungsplan entfalten die Darstellungen im Flächennutzungsplan für die Öffentlichkeit keine rechtliche Bindung. Bebauungspläne für Teilbereiche des Stadtgebiets sind aus dem FNP zu entwickeln, d.h. sie dürfen den Darstellungen des FNP nicht widersprechen. Verbindlichkeit hat der FNP für die Stadtverwaltung und sonstige Behörden, die seine Darstellungen zu beachten haben. Benachbarte Gemeinden sollen einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird.
Die sechs kreisfreien Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr liegen im Kern der Metropole Ruhr. Das Plangebiet des GFNP umfasst ca. 680 km² mit rund 1,8 Millionen Einwohnern. Die Städteregion Ruhr ist von einer polyzentrischen Siedlungsstruktur geprägt. Nirgendwo sonst in der Bundesrepublik liegen so viele Großstädte derart eng beieinander. Verschiedene Kooperationen und Zukunftsprojekte in der Region haben ein gemeinsames Problembewusstsein und eine Kooperationskultur wachsen lassen.
Die Siedlungsstruktur im Bereich der Planungsgemeinschaft wurde vor allem durch die Industrialisierung und die Nordwanderung des Bergbaus begründet. Sie ist bis heute von einer dezentralen und vielfältigen Mischung verschiedener Wohnformen und einem Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Freiraum geprägt. Die Stadtentwicklung in den sechs Städten der Planungsgemeinschaft wird heute maßgeblich von mehreren Faktoren bestimmt: Unter anderem dem demographischen Wandel, dem Klimawandel sowie dem wirtschaftlichen Strukturwandel.
Inhalte des GFNP sind unter anderem Wohn-, Gewerbe, Misch- und Sonderbauflächen, Verkehrsanlagen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Erholungsflächen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Der GFNP beschränkt sich auf wesentliche Planaussagen, grundstücksscharfe Informationen sind ihm nicht zu entnehmen.