Der einfache Mietspiegel mit Stand 1. April 2017 für nicht öffentlich geförderte Mietwohnungen ist ein Produkt der Stadt Gelsenkirchen unter Beteiligung der Interessenvertreter der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft (Mieter-/Vermietervereine), den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen. Er wurde 2019 fortgeschrieben und dient als Orientierungshilfe zur Ermittlung von ortsüblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Der Mietspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen. Andere Möglichkeiten des Nachweises der ortsüblichen Mieten sind nicht ausgeschlossen.
Der Mietspiegel 2019 basiert auf den Angaben des Mietspiegels 2017. Es handelt sich um eine Fortschreibung. Der Arbeitskreis Mietspiegel hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2019 die einzelnen Mietwerte sowie die Zu- und Abschläge der Marktentwicklung angepasst.
Durch die Fortschreibung von 2019 werden nur die Werte aus dem Jahr 2017 geändert. Der Inhalt des Mietspiegels 2017 behält ansonsten seine volle Gültigkeit.