Die Aufgabe des Landschaftsplans ist es, die Erfordernisse und Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege für das Stadtgebiet zu bestimmen. Hierzu werden auch besonders zu schützende Flächen und Elemente festgesetzt. Ziel des Plans ist es, Tier- und Pflanzenwelt, Boden, Wasser, Luft und Klima zu bewahren und zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Weiterentwicklung der Artenvielfalt und der dazu wichtigen Lebensräume.
Darüber hinaus berücksichtigt der Plan Aspekte der Land- und Forstwirtschaft, kommunaler Entwicklungen z.B. für Wohnen und Gewerbe sowie den Bedarf an Erholungs- und Freizeitangeboten für die Bürgerinnen und Bürger Gelsenkirchens.
Zudem leistet der Landschaftsplan einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Der Landschaftsplan hat folgende Inhalte:
- Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft
- Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
- Kennzeichnung der Bestandteile des Biotopverbunds
- Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung
- Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen.
Bei den Inhalten des Landschaftsplans ist außerdem zu beachten, dass die verschiedenen Festsetzungen unterschiedliche Verbindlichkeiten haben. Die Entwicklungsziele gelten nur für Behörden (behördenverbindlich). Die ausgewiesenen Schutzgebiete, z.B. Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete, sind für alle Bürgerinnen und Bürger sowie auch für Behörden rechtsverbindlich (allgemeinverbindlich).
Der Landschaftsplan dient neben der Planung auch der Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur und Landschaft. Für die Umsetzung der Maßnahmen mit Fördermitteln ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.