17. Juli 2025, 15:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplans der Stadt Gelsenkirchen
vom 18.07.2025 bis einschließlich 12.09.2025
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen. Mit dem Entwurfsbeschluss wurde auch die öffentliche Auslegung gemäß § 17 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW beschlossen.
Ziel der Planung
Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen wurde am 12.10.2000 rechtskräftig und ist in den vergangenen Jahren mit insge-samt 28 Änderungsverfahren an aktuelle Rahmenbedingungen und Planungsziele der Stadt Gelsenkirchen angepasst worden. Nach über 20 Jahren entspricht der Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 zwischenzeitlich nicht mehr den rechtlichen, fachlichen und technischen Anforderun-gen. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich gemäß § 7 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts sowie Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, für die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nummern 11, 14 bis 18, 20 und 24 bis 26 des Baugesetzbuches (BauGB) bestehen.
Der Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Gelsenkirchen stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Förderung der Biodiversität dar und setzt sie rechtsverbindlich fest. Er leistet einen wichti-gen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Gelsenkirchen.
Neben der dauerhaften Sicherung von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, kommt der Erholungsfunktion des Außenbereichs für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung zu. Der Landschaftsplan stellt in der Verwaltungspraxis neben dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft eine bedeutende Grundlage bei der Beurteilung von Freiflächen außerhalb von Siedlungsbereichen dar.
Innerhalb des angegebenen Zeitraums besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zum ausliegenden Entwurfsbeschluss abzugeben.
Wo:
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage, Ausstellungsbereich vor Raum 402
Öffnungszeiten:
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr
DO 08:00 - 17:00 Uhr
FR 08:00 - 13:00 Uhr
Stellungnahmen zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Auslegungsfrist bis zum 12.09.2025 (einschließlich) über das auf der Homepage hinterlegte Beteiligungsformular «Jetzt beteiligen! » übersendet werden. Ferner kann weiterhin eine Mitteilung zur Niederschrift, schriftlich an Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtplanung, 45875 Gelsenkirchen, oder per Email an referat.stadtplanung@gelsenkirchen.de erfolgen.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.