13. Januar 2025, 07:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit: Bereits seit August 2024 stehen zwei neue Online-Dienste im Serviceportal bereit. Mit der einfachen Melderegisterauskunft und dem Online-Antrag auf Einbürgerung können Bürgerinnen und Bürger wichtige Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen.
Die neuen Services wurden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt und setzen Maßstäbe für eine moderne Verwaltung. Beide Angebote erfordern eine Registrierung über die BundID.
Mit der einfachen Melderegisterauskunft können Bürgerinnen und Bürger Informationen wie Namen, Anschriften oder den Sterbefall einer Person gemäß Bundesmeldegesetz online abrufen. Die Gebühr von 11,00 Euro kann sicher über E-Payment-Dienste wie PayPal oder Giropay beglichen werden.
Der Online-Antrag auf Einbürgerung vereinfacht den oft komplexen Prozess der Einbürgerung erheblich. Ein digitaler Quick-Check ermöglicht eine erste, unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen. Antragstellende finden hier außerdem alle Informationen zu notwendigen Unterlagen und Gebühren. Besonders relevant: Mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes seit Juni 2024 werden Einbürgerungen in bestimmten Fällen schon nach fünf oder sogar drei Jahren möglich.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für Kinder und kann ebenfalls online beglichen werden.
In Gelsenkirchen gibt es nun die Möglichkeit, den Umzug digital umzumelden. Das Angebot erleichtert Formalitäten und beschleunigt den Ummeldeprozess. Antragstellende benötigen lediglich dafür einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp sowie ein behördliches Nutzerkonto bei der BundID.
Mit der Einführung dieser digitalen Services trägt die Stadt Gelsenkirchen dazu bei, Behördengänge weiter zu vereinfachen und den Zugang zu wichtigen städtischen Verwaltungsleistungen zu erleichtern.