26. Mai 2022, 16:25 Uhr | GELSENWASSER AG
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Um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein- Westfalen weiter auszubauen und Lücken im Ladenetz zu schließen, hat das Land seine Förderprogramme in puncto Elektromobilität zum 1. April dieses Jahres weiterentwickelt. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen sowie private Ladepunkte, die mit oder ohne Verbindung zu einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Hierfür stehen rund 54
Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereit. Welche Förderung genau man wann, wo und wie beantragen kann, das wissen die Elektromobilitätsexperten der Emscher Lippe Energie (ELE). Und die beraten nicht nur zu den Fördermöglichkeiten des Landes, sondern bei Bedarf auch gleich zur passenden Ladetechnik, zu Autostromtarifen, Photovoltaik, hauseigenen ELE-Förderprogrammen und vielem mehr.
Einer der richtigen Ansprechpartner in puncto Elektromobilität bei der ELE ist Moritz Eckstein. Neukunden den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, das ist sein tägliches Brot. Und er weiß, dass jeder Fall anders und individuell zu betrachten ist: „Selbstverständlich sind wir von unseren Produkten überzeugt und bieten Interessenten auch gern Komplettlösungen an. Die reichen dann von der Beantragung eines Netzanschlusses bei der EVNG über die passende Ladebox – möglicherweise in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage – bis hin zum Autostromtarif. Außerdem packt die ELE für ihre Kunden noch eigene Fördermittel für E-Mobilität obendrauf. Aber bei uns sind natürlich auch einzelne Produkte zu haben. Man bekommt also auch eine Wallbox ohne Stromtarif oder einen Tarif ohne Box."
Gleich mehrere der neuen NRW-Förderprogramme sind mit den Produkten der ELE kombinierbar. „Zum Beispiel die Förderung von Ladepunkten auf bisher nicht elektrifizierten Stellplatzkomplexen oder Garagenhöfen. Die Installation ist in diesen Fällen oftmals mit hohen Kosten für den Netzanschluss verbunden. Hier liegt die Förderquote bei max. 40 Prozent und bis zu 10.000 Euro. Dabei muss mindestens ein Ladepunkt mit 11 kW Ladeleistung installiert werden. Geeignete Wallboxen haben wir im Angebot, der Netzanschluss kann nach einer individuellen Prüfung und Genehmigung durch den Netzbetreiber EVNG realisiert werden und natürlich helfen wir auch beim Beantragen der Fördermittel.“
Außerdem werden Ladepunkte an Stellplätzen für Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden, Eigentumswohnungsanlagen und Beschäftigte von Gewerbebetrieben mit 1.000 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. Die Errichtung einer neuen PV-Anlage ist keine Voraussetzung, erhöht aber die Fördermittel. Denn das NRW- Förderprogramm will an dieser Stelle einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sofern ein Ladepunkt also zumindest anteilig mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage versorgt wird, gibt es einen Zuschuss von 1.500 Euro. Auch hier gilt: Beratung, Wallboxen, Autostrom, PV-Anlage – einzeln oder im Komplettpaket – die Experten der ELE haben Antworten auf nahezu alle Fragen rund um E-Mobilität.
Viele weitere Informationen zum Thema Elektromobilität gibt es unter www.ele.de/e-mobility. Auch telefonisch beraten die Fachexperten der ELE gern unter der 0209 – 165 2324.