08. Juli 2021, 00:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 08. Juli 2021, 00:00 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Die Heilig Kreuz Kirche in Gelsenkirchen-Ückendorf ist das wichtigste Impulsprojekt für den Stadtumbau im Zuge der Neugestaltung des Quartiers an der Bochumer Straße.
Die Folgenutzung des Ensembles Heilig-Kreuz-Kirche als multifunktionales Stadtteilzentrum wird eine Impulswirkung im Kontext der integrierten Quartierserneuerung erzeugen. Das Konzept sieht die Folgenutzung des Ensembles – wie einst die Kirche – als neues soziales und kulturelles Zentrum des Quartiers vor. In dem „Multifunktionshaus“ sollen nach der Umgestaltung Tagungen, künstlerische / kulturelle und sonstige Veranstaltungen stattfinden sowie sozial-integrative Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner angeboten werden. Der Umbau des Multifunktionshauses ist unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Gelsenkirchen erfolgt.
Für die Gastronomie im Flügelbau der Heilig-Kreuz-Kirche wird ein Inklusionsbetrieb (gem. §§ 215 und folgende SGB IX) als Pächter der Gastronomieeinheit gesucht, der zudem für das Catering für Veranstaltungen in der Heilig Kreuz Kirche verantwortlich ist. Der Gastraum bietet 49 Sitzplätze.
Aufgrund der förderrechtlich einzuhaltenden Bestimmungen, an die die Stadt Gelsenkirchen gebunden ist, sind neben der Grundsätzlichkeit eines Inklusionsbetriebes folgende Voraussetzungen zwingend zu erfüllen:
· Kooperation und enge Zusammenarbeit mit sozialen Trägern, den Mietern der Obergeschosse des
Multifunktionshauses, sowie des Betreibers emschertainment des ehem. Kirchenschiffs.
· Vollständig kostenfreie und flexible Bereitstellung des Schankraumes für sozial-integrative quartiersbezogene
Veranstaltungen in enger Abstimmung mit dem sozialen Träger des Obergeschosses.
· Vorrang der sozial-integrativen Veranstaltungen vor „normalem Gastronomiebetrieb“ Betrieb
· Eingebaute und lose Möblierung ist zu übernehmen und nicht zu verändern
· Einhaltung der 10-jährigen Zweckbindungsfrist der Möblierung
· Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen u.a. für Außenwerbung
· Mediale Vermarktung nur in Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen
Bei mehreren Bewerbern wird anhand einer Bewertungsmatrix der geeignete Bewerber ausgewählt.
Diese Matrix wird bei Interesse zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der Koordinierungsstelle Stadterneuerung,
Frau Hönekopp,
Tel. 0209/169 4124,
Mail: irja.hoenekopp@gelsenkirchen.de
Ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe Ihrer Qualifikationen, Erfahrungen und Referenzen
richten Sie bitte bis zum 19.7.2021 an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Stadtplanung 61/3
Irja Hönekopp,
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12,
45894 Gelsenkirchen