13. Juli 2018, 12:36 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 13. Juli 2018, 12:36 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Zur Verkehrsberuhigung wurde in Bismarck kürzlich die Tempo-30-Zone „Marschallstraße“ erweitert. Sie umfasst jetzt zusätzlich die Straße Trinenkamp, die Lenaustraße und die Bürgerstraße. Die Zonenbeschilderung an der Sellmannsbachstraße wurde entfernt, da die Geschwindigkeitsbeschränkung nun bereits an der Bismarckstraße beginnt. Der zuvor beschilderte Bereich bleibt aber weiterhin Teil der 30er Zone.
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Diese gilt jetzt auch auf dem Trinenkamp. Die Straße Auf der Hardt ist als Fahrradstraße ausgewiesen. In Fahrradstraßen gilt ebenfalls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Außerdem wurde die Vorfahrtregel „rechts vor links“ an der Einmündung Lenaustraße eingeführt.
Die Zone Marschallstraße verläuft jetzt zwischen folgenden Begrenzungen: das Wohngebiet Brockskampweg im Norden, Bismarckstraße im Osten, Magdeburger Straße im Süden, Alfred-Zingler-Straße im Westen.
Die Stadt Gelsenkirchen bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darum, die Geschwindigkeitsbeschränkung und die geänderte Vorfahrt zu beachten. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden geahndet.