04. November 2011, 10:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Künstlerische Leistungen und Werke, wie Architektenpläne, Computerprogramme, Website-Gestaltungen, Texte, Fotos, Bilder ebenso wie Filme und Musikstücke stellen - wirtschaftlich betrachtet - Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse des Urhebers, sein Werk zu schützen und finanziell zu verwerten. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Nutzers, z.B. von Wirtschaftsunternehmen sichere Rechte zu erwerben, damit während der Nutzung keine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Beim Unternehmerabend Südost werden daher folgende Fragen behandelt: Wie entsteht Urheberrechtsschutz mit welchen Folgen für den Urheber und Nutzer? Welche Voraussetzungen bestehen bei der Übertragung von Rechten? Welche Möglichkeiten gibt es, bei einer Rechtsverletzung vorzugehen? Wie sind urheberrechtliche Werke zu vergüten (GEMA usw.)?
Zu diesem Themenkreis informiert Dr. Hans C. F. Waldhausen, Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medien-, Urheber- und Werberecht bei einer überregional tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei aus Düsseldorf.
Der Unternehmerabend Südost beginnt am Dienstag, 8. November 2011, um 18 Uhr im Wissenschaftspark (Konferenzraum 8). Wie immer ist nach der Veranstaltung Raum für Gespräche bei einem kleinen Imbiss.
Über Anmeldungen freut sich das Büro für lokale Wirtschaftsentwicklung unter der Rufnummer 0209 169 3771 oder per E-Mail an bfw@gelsenkirchen.de.