18. Juli 2025, 10:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf für einen neuen Landschaftsplan für Gelsenkirchen einsehen und Stellungnahmen einreichen. Dies ist entweder online, per E-Mail oder postalisch möglich.
Die Aufgabe eines Landschaftsplans ist es, die Erfordernisse und Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege für das Stadtgebiet zu bestimmen. Ziel des neuen Plans ist es, Tier- und Pflanzenwelt, Boden, Wasser, Luft und Klima zu bewahren und zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Weiterentwicklung der Artenvielfalt und der dazu wichtigen Lebensräume. Darüber hinaus berücksichtigt der Plan Aspekte der Land- und Forstwirtschaft, kommunaler Entwicklungen z.B. für Wohnen und Gewerbe sowie den Bedarf an Erholungs- und Freizeitangeboten.
Aktueller Landschaftsplan 25 Jahre alt
Der im Moment noch gültige Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen stammt aus dem Jahr 2000. Seitdem haben sich gesetzliche Grundlagen verändert. Auch der industrielle und demografische Wandel der Stadt sowie veränderte Ansprüche an die Landschaftsnutzung machen die laufende neue Aufstellung des Plans notwendig. Dazu kommen notwendige Anpassungen an den Klimawandel.
Öffentliche Auslegung vom 18. Juli bis 12. September 2025
Gemäß § 17 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) wird der Entwurf des Landschaftsplans in der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 12. September 2025 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, den Plan einzusehen und Stellungnahmen einzureichen.
Der Entwurf ist auf der städtischen Homepage unter https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Stadtplanung/Oeffentlichkeitsbeteiligung/
verfügbar. Darüber hinaus liegt er im Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, 4. Etage, vor Zimmer 401, während der folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Alternativ sind Mitteilungen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an referat.stadtplanung@gelsenkirchen.de möglich.
Stellungnahmen zum Vorentwurf eingeflossen
Schon im Jahr 2022 hatte der Rat der Stadt die Neuaufstellung des Landschaftsplans beschlossen. Es folgte die Erarbeitung eines Vorentwurfs, zu dem sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27. Mai bis zum 5. Juli 2024 äußern konnten.
Auf Grundlage dieser Rückmeldungen wurde der Entwurf des neuen Landschaftsplans finalisiert und am 26. Juni 2025 vom Rat der Stadt Gelsenkirchen zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Nächste Schritte
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung werden alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig durch die Verwaltung geprüft und abgewogen. Der Satzungsbeschluss des Landschaftsplans ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Weitere Hintergrundinfos zum Plan unter: www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Stadtplanung/Landschaftsplan