12. Mai 2025, 10:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen und der Polizei am Donnerstag, 8. Mai 2025, drei Häuser Im Busche in Ückendorf.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen (15 von 10) konnte begangen werden. Insgesamt wurden 5 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus Im Busche wurde beim Eintreffen der Dienstkräfte diverser Unrat und Hausmüll vor der Immobilie vorgefunden. Nach Befragung einzelner Mietparteien konnte eine Verursacherin ermittelt werden. Gegen die Person wurde wegen illegaler Abfallablagerung ein Verfahren eingeleitet.
Da der Spitzboden im Dachgeschoss illegal zu Wohnzwecken genutzt und im linken Erdgeschoss eine ehemalige Durchfahrt illegal der Wohnung zugeschlagen wurde, werden durch die Bauordnung zwei Nutzungsuntersagungen eingeleitet. Für die leerstehende Wohneinheit im Dachgeschoss, in der ebenfalls illegale bauliche Änderungen vorgenommen wurden, ergeht ein „Vermietungsverbot“.
Eine Treppe, welche vom 2. OG ins DG führt wurde ohne vorherige Genehmigung errichtet. Neben einem Nachweis über den unbedenklichen Statikeingriff werden auch diverse Mängel im Treppenhaus in einem separaten bauordnungsrechtlichen Verfahren aufgegriffen.
Feuchtigkeitsschäden in der Wohneinheit im EG sowie die defekte Hauseingangstür führen zu einem weiteren Verfahren der Wohnungsaufsicht.
Eine vermeintlich alleinstehende Frau wurde zusammen mit zwei Kindern und dem Kindesvater angetroffen. Es wird davon ausgegangen, dass die persönlichen Verhältnisse gezielt zur Erhöhung der Leistungsansprüche (Nichtanrechnung des Erwerbseinkommens vom Kindesvater plus Mehrbedarf Alleinerziehende) angegeben wurde. Das Jobcenter wird weitere Prüfungen vornehmen.
Da eine 4-köpfige Familie nur über ein unzureichendes Erwerbseinkommen verfügt, erfolgt zur Prüfung der Freizügigkeit eine Meldung an die Ausländerbehörde.
In einem weiteren Haus Im Busche wird die Bauordnung gegen den Eigentümer aufgrund von etlichen Schrottfahrzeugen auf dem Hinterhof sowie diverser Mängel im Treppenhaus ein bauordnungsrechtliches Verfahren einleiten.
In einem anderen Haus Im Busche konnte von 15 gemeldeten Personen nur ein Bewohner angetroffen werden. Die Anschrift wird als Unterkunft für Monteure genutzt. Die Bauordnung stellte fest, dass sowohl im 1. OG als auch im 2. OG einzelne Zimmer separiert wurden (eine Wohnung zu jeweils 4 Zimmern). Da augenscheinlich alle Wohneinheiten zu Monteurswohnungen umgewandelt wurden, wird die Bauordnung insgesamt 8 Nutzungsuntersagungen wegen illegaler baulicher Änderungen einleiten. Zusätzlich wird der Eigentümer zum Rückbau eines illegal erweiterten Stallgebäudes auf dem Hinterhof aufgefordert. Ein weiteres bauordnungsrechtliches Verfahren ergeht aufgrund der nicht ausreichend gestützten Geländer durch eine Holzkonstruktion, wodurch der erste Rettungsweg nicht ordnungsgemäß sichergestellt wird.
Während des Einsatzes fiel eine erhebliche Sperrmüllablagerung auf dem Hinterhof einer Nachbarimmobilie auf. Gelsendienste wird gegen den Vermieter ein Verfahren wegen Müll auf Privatflächen einleiten.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte 32 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und ein Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet.
Wegen fehlendem Versicherungsschutz wurden durch den KOD insgesamt 3 Fahrzeuge mit rumänischen, bulgarischen und französischen Zulassungen abgeschleppt.