15. Mai 2023, 16:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Deutschlandweit werden aktuell Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Auch die Stadt Gelsenkirchen sucht noch Freiwillige als „ehrenamtliche Richterinnen und Richter“. Für den Job gibt es Aufwandsentschädigungen.
Jugendschöffinnen und -schöffen haben eine besondere Verantwortung: Sie entscheiden gleichberechtigt im Team mit Berufsrichterinnen und Richtern über Schuld und Strafe bei Jugendstrafverfahren. Sie brauchen keine juristische Ausbildung und sind nur verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten. Stattdessen bringen Schöffinnen und Schöffen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Justiz ein und vertreten im Prozess das Volk. Sie schaffen Transparenz, Bürgernähe und eine größere Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung.
Der Gelsenkirchener Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien stellt alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste auf. Dabei müssen doppelt so viele Personen vorgeschlagen werden, wie an Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Aus dieser Liste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.
Gesucht werden in Gelsenkirchen insgesamt 236 Personen, die am Amtsgericht Gelsenkirchen und Landgericht Essen eingesetzt werden. Dafür werden die Freiwilligen vom Arbeitgeber freigestellt und können Entschädigungen für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten erhalten. Für Alleinerziehende ist zudem Unterstützung bei der Haushaltsführung möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
· zwischen 25 und 69 Jahre alt (Stichtag: 1.1.2024)
· Wohnort: Gelsenkirchen
· Deutsche Staatsangehörigkeit
· Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
· Nie verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
· Keine schwebenden Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zudem über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Sie sollen zudemin der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Kenntnisse oder Vorbildungen sind nicht erforderlich.
Ausgeschlossen sind hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener.
Interessierte für das Amt der Jugendschöffinnen und -schöffen können sich bis zum 16. Juni beim Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 169 9368, E-Mail: ulrike.rostek@gelsenkirchen.de, bewerben. Das passende Bewerbungsformular gibt es auf www.gelsenkirchen.de.
Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit: www.schoeffenwahl2023.de.
Die Stadt Gelsenkirchen dankt bereits im Voraus allen Bewerberinnen und Bewerben für ihr Engagement.