09. Mai 2023, 15:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bei einer GeOS-Kontrollaktion (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) sind am Sonntag, 7. Mai, drei Gaststätten, ein Vereinsheim und ein Kiosk kontrolliert worden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen, des Hauptzollamtes Dortmund/Abteilung Schwarzarbeit sowie der Polizei Gelsenkirchen haben die Kontrollen im südlichen Stadtgebiet durchgeführt.
In zwei Gaststätten besteht der Verdacht auf illegales Glücksspiel. Die Polizei Gelsenkirchen stellte insgesamt drei Glücksspielgeräte sicher und fertigte Strafanzeigen. Laut Spielverordnung darf innerhalb einer Stunde kein Gewinn über 400 Euro oder ein Verlust von 60 Euro gemacht werden. Auch manipulierte Software führt zum Verdacht auf illegales Glücksspiel.
Bei allen Gaststätten wurde die fehlende Hygiene und ein Bauschaden festgestellt: Der komplette Boden war klebrig, zu kühlende Lebensmittel wurden nicht ordnungsgemäß gekühlt und in einer Gaststätte war der Boden locker.
In den Gaststätten beschlagnahmten die Einsatzkräfte insgesamt 752 Getränke, da sie kein verpflichtendes Pfandsiegel hatten. Ein Verkaufsverbot wurde ausgesprochen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet.
Durch das Hauptzollamt Dortmund konnte ein Sofortmeldeverstoß festgestellt werden, das heißt, ein Arbeiter war nicht angemeldet. Auch in einer anderen Gaststätte besteht der Verdacht auf Schwarzarbeit.
Des Weiteren konnten in den Gaststätten sechs Schachteln unversteuerte Zigaretten und zehn Dosen Kaffee sichergestellt werden. Auch fehlten Nichtraucher- und Jugendschutzhinweise sowie die verpflichtende Preisauszeichnung. Es wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Mit einer mündlichen Verwarnung kam der Besitzer des Vereinsheims davon. Hier wurde Essen nicht in der Küche, sondern auf unsauberen Theken zubereitet.
Zwei Betreiber filmten verbotenerweise den öffentlichen Raum. Die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wurde informiert. Dem Kiosk-Besitzer fehlte eine Genehmigung für zwei Werbeschilder, die er vor seinem Geschäft aufgestellt hatte.
Auch im Umfeld der Kontrollen kam es zu einem Verstoß. Einem Fahrzeug fehlte die verpflichtende Feinstaubplakette.
GeOS-Aktionen decken immer wieder zahlreiche Verstöße unterschiedlicher Art auf und sollen über die Ahndung der Verstöße hinaus auch eine abschreckende Wirkung haben.