24. Mai 2022, 13:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Wer einen Hund in seine Familie aufnimmt, muss diesen bei der Stadt anmelden. Nun können Hundehalterinnen und Hundehalter diesen Schritt einfach online erledigen und ihren Hund bzw. ihre Hunde im Serviceportal der Stadt an- und abmelden sowie einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen.
Der Service „Hundean- und abmeldung inklusive Hundesteuer“ kann im Serviceportal unter serviceportal.gelsenkirchen.de in der Serviceübersicht ausgewählt werden.
Der große Vorteil des neuen Online-Services ist nicht nur, dass die Antragstellenden den Dienst jederzeit und von überall nutzen können, sondern auch, dass Antragstellende nicht mehr zwei Anträge stellen müssen; mit dem neuen Service ist sowohl die steuerliche als auch die ordnungsbehördliche An- bzw. Abmeldung von Hunden möglich.
Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen
Im Serviceportal der Stadt sind die Online-Services der Stadt gebündelt. Um das Serviceportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung am Servicekonto.NRW nötig. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Bürgerinnen und Bürger unter serviceportal.gelsenkirchen.de anmelden.
Durch die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW werden die persönlichen Daten automatisch übernommen. Nachdem alle antragsspezifischen Daten eingegeben und ggf. Nachweise hochgeladen worden sind, kann der Antrag einfach online eingereicht werden.
Möglich wurde dies durch das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte interkommunale Projekt „Serviceportal Emscher-Lippe“. Im Rahmen dessen wurde das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen eingeführt und es werden verschiedenste Online-Services erarbeitet. Federführend für Gelsenkirchen war in diesem Projekt die gkd-el, der IT-Dienstleister der Stadt Gelsenkirchen, die auch das Serviceportal Gelsenkirchen betreibt und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen städtischen Dienststellen die kommunalen Dienstleistungen digitalisiert. Ziel der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen ist eine vollständig digitale und bürgerorientierte Verwaltung.