27. Mai 2021, 17:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Ab morgen gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dem aktuellen Inzidenzwert ist Gelsenkirchen der dort neu definierten Stufe 3 zugeordnet. Zu den bereits jetzt schon gültigen Lockerungen aufgrund des unter 100 liegenden Inzidenzwertes kommen durch die neue Verordnung noch neue hinzu. Weiterhin sind die Öffnungsschritte aber an allgemeine Schutzvorkehrungen wie etwa die Maskenpflicht geknüpft, um die Ausbreitung von Coronainfektionen zu verhindern.
Ab Freitag, 28. Mai 2021, sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten wieder erlaubt.
Neu ist, dass im Einzelhandel nun kein Termin- und Testpflicht mehr besteht. Die Kundenzahl ist auf 1 Person pro 20 Quadratmeter begrenzt.
Im Bereich Kultur können Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 500 Personen auf fest zugeteilten Sitzplätzen (nach Schachtbrettmuster) und mit Test stattfinden. Konzerte im Innenbereich, Theater, Oper und Kinoangebote können mit bis zu 250 Personen auf nach Schachtbrettmuster fest zugeteilten Sitzplätzen und mit Test stattfinden-
Im Sport ist kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen möglich. Freibäder dürfen für die Sportausübung mit Test besucht werden. Die Liegewiesen bleiben gesperrt.
Im Außenbereich dürfen bei Sportveranstaltungen bis zu 500 Zuschauer mit Test, auf fest zugeteilten Sitzen, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung teilnehmen.
Im Freizeitbereich ist die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie etwa Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten mit Test erlaubt. Freibäder für Sportbetrieb dürfen mit Test ebenfalls genutzt werden.
In der Gastronomie können die Außenbereiche geöffnet werden. Es gilt eine Test- und Platzpflicht. Das Verzehrverbot im Umkreis der Verkaufsstelle entfällt.
Bei der außerschulischen Bildung kann Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten in Räumen mit Test stattfinden.
In der Kinder- und Jugendarbeit sind Gruppenangebote innen mit 10 und außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test möglich. Auch Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Test wieder erlaubt.
Im Bereich Beherbergung und Tourismus sind „autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test möglich. Hotels können ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie öffnen. Es gilt eine Testpflicht.
In Gelsenkirchen gelten weiterhin die erlassenen Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht, zum Grill- und Picknickverbot und zum Alkoholverbot.